Stadtratsbeschlüsse nicht hintergehen – Unterstützung in der LGBT – Beratung umsetzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Lydia Dietrich, Dominik Krause und Thomas Niederbühl (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 28.6.2016
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Ich bedauere die eingetretene Verzögerung und bitte um Entschuldigung. Das zwischenzeitliche Ersuchen um Fristverlängerung hat Sie offenbar nicht erreicht.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Umsetzung eines Stadtratsbeschlusses.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 28.6.2016 teile ich Ihnen aber gerne Folgendes mit:
Am 19.11.2015 hat der Stadtkämmerer den Entwurf des Haushalts 2016 eingebracht. Um einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können, musste unter anderem auch das Stadtjugendamt Anpassungen vornehmen und hat in der Folge verschiedene Planstellen gemeldet, die zeitlich befristet bzw. dauerhaft nicht besetzt werden.
Um die erforderliche Einsparsumme zu erreichen, wurde aufgrund eines Büroversehens leider auch eine Stelle „SB Produktsteuerung“ im Umfang von 0,5 VZÄ aus der Beschlussvorlage „Sicherung der sozialen Infrastruktur für die Bevölkerungsgruppe der Lesben, Schwulen und Transgender in München“ zur dauerhaften Einsparung angeboten.
Bis zur endgültigen Klärung der Finanzierung durch das Personal- und Organisationsreferat wird das Stadtjugendamt die Stelle vorfinanzieren. Die Stelle soll zum Herbst 2016 geschaffen und eine Besetzung baldmöglichst in die Wege geleitet werden. Das Stadtjugendamt ist dazu in engem Austausch mit dem Personal- und Organisationsreferat.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.