Der Sommer kann kommen Einstiegshilfen an Münchner Badeseen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung (FDP – HUT – Piraten)) vom 1.8.2016
Antwort Baureferat:
Sie haben am 1.8.2016 beantragt, dass der Stadtrat beschließen möge, an den Münchner Badeseen Einstiegshilfen zu montieren, um den Badegästen den Zugang zum Wasser zu erleichtern. Die Errichtungen sollen durch Hinweisschilder an geeigneten Stellen kenntlich gemacht werden. Bereits existierende derartige Einstiegshilfen (z.B. am Feldmochinger See) würden saniert und modernisiert werden. Informationen über die neuen Installationen sollen zudem auf der städtischen Website erscheinen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, da es sich um Maßnahmen mit Auszahlungen von nicht mehr als 250.000 Euro handelt, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 1.8.2016 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Das Baureferat folgt Ihrem Antrag, indem am Lußsee sowie im Freizeitgelände Possenhofen am Starnberger See barrierefreie Einstiegshilfen nach dem Riemer Modell eingebaut werden. Die bereits bestehende Einstiegshilfe am Feldmochinger See wird nachgerüstet, ebenfalls entsprechend der Lösung am Riemer See. Durch diese Ergänzung von Einstiegshilfen an den Badeseen bietet sich im Nordteil, Ostteil und Westteil der Landeshauptstadt München sowie südlich der Landeshauptstadt München jeweils die Möglichkeit, barrierefrei in ein Badegewässer zu gelangen. Ein Hinweis auf die Standorte wird unter den Serviceseiten auf der Internetseite der Landeshauptstadt München aufgenommen.
Bezugnehmend auf das Schreiben des Behindertenbeirates vom 9.8.2016 möchten wir darauf hinweisen, dass die Ausrüstung der barrierefreien Einstiegshilfen mit einer Liegefläche aus Holz oder die Nachrüstung einesLifters am Riemer See derzeit nicht umsetzbar ist. Die Liegeflächen und Lifter nach DIN 18040 Teil 1 stellen bislang ausschließlich eine Lösung für Innenräume dar.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.