Unterstützung besonderer Wohnformen (Alt – Jung, Mehrgenerationen-WG)
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Verena Dietl, Anne Hübner, Christian Müller, Cumali Naz, Heide Rieke und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 6.9.2016
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
In Ihrem Antrag bitten Sie die Verwaltung, im Wohnungsbauprogramm „Wohnen in München VI“ auch Vorschläge für besondere Wohnformen zu machen, in denen z.B. Studierende oder Auszubildende mit Seniorinnen und Senioren zusammen wohnen.
Die Intention des Antrages ist, die Bedürfnisse unterschiedlicher Altersgruppen, ggf. auch in einem gemeinsamen Vorhaben, in der Schaffung neuer Wohnformen kreativ aufzugreifen.
In „Wohnen in München VI“, über das der Stadtrat am 15.11.2016 beschlossen hat, wurde den Intentionen Ihres Antrages zwar entsprochen und Ihr Antrag wurde auch in die Liste der thematisch eng mit „Wohnen in München VI“ verbundenen Stadtratsanträge aufgenommen. Nachdem in „Wohnen in München VI“, wie schon in „Wohnen in München V“, wieder davon abgesehen wurde, bei der Fortschreibung des wohnungspolitischen Handlungsprogramms Stadtratsanträge geschäftsordnungsgemäß zu behandeln, um den Umfang der Vorlage in Grenzen zu halten, erlauben wir uns, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Ihren Antrag vom 6.9.2016 als Brief zu beantworten.
„Wohnen in München VI“ hat das Thema der speziellen Wohnformen, die auf die Bedürfnisse von Menschen unterschiedlichen Alters und familiärer Situationen, in Ausbildung und Beruf (mit besonderer Ausrichtung auch auf Beschäftigte der städtischen und öffentlichen Daseinsvorsorge) und auch von Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf eingehen, im Rahmen der Zielgruppen des Programms aufgegriffen.
Im Fokus stehen dabei, wie in Ihrem Antrag angesprochen, auch spezifische Wohnprojekte und Wohnformen (zum Beispiel integrativ, intergenerativ oder inklusiv).
Der Stadtrat hat hierzu beschlossen (siehe Ziffer 3 des Beschlusses), neben der staatlichen Wohnungsbauförderung zur Versorgung dieser Ziel-gruppen die kommunalen Förderprogramme und auch den Konzeptionellen Mietwohnungsbau flexibel einzusetzen.
In „Wohnen in München VI“ wurden damit die Voraussetzungen geschaffen, neue Wohnformen zu unterstützen, in denen auch gemeinsames Wohnen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Wohnbedürfnisse der jeweiligen Zielgruppen ermöglicht wird. Ihrem Antrag wird damit entsprochen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat unter Hinweis auf Ziffer 4 der Dienstanweisung vom 2.12.1991 um Beteiligung im Mitzeichnungsverfahren gebeten. Die Gleichstellungsstelle für Frauen hat dem Antwortschreiben mit Schreiben vom 13.10.2016 zugestimmt.