Kann die Flatterulme an der Ruppertstraße erhalten werden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden und Sabine Krieger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/Rosa Liste) vom 18.11.2015
Antwort Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Mit Schreiben vom 18.11.2015 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Auf dem Grundstück 10404/12 der Gemarkung Sektion VI ( Ruppertstraße 5) steht eine Ulme, im Antrag als „Flatterulme“ ( Ulmus laevis) bezeichnet. Die Ulme wurde als Feldulme ( Ulmus minor) mit einem Stammumfang von 2,61 m ermittelt. Die Ulme steht nahezu mittig im Bauraum des Bebauungsplans Nr. 1791 vom 20.6.2006 und ist in diesem lediglich zwar nachrichtlich dargestellt, aber nicht zum Erhalt festgesetzt.
Am 21.11.2014 wurde ein überwiegend positiver Vorbescheid für folgendes Bauvorhaben erteilt: „Neubau einer Berufsfachschule für Kinderpflege, einer Fachakademie für Sozialpädagogik, eines Hauses für Kinder mit 4 Krippen-und 3 Kindergartengruppen, einer kulturellen Einrichtung, einer Dreifachsportanlage mit Freisportanlagen und einer Anwohnertiefgarage“ (Originalbezeichnung des Vorhabens). Bauherr ist das Referat für Bildung und Sport, mit der Umsetzung der Maßnahme ist das Baureferat Hochbau (Bau-H54) betraut.
Der Bebauungsplan legt auf dem ca. 11.400 qm großen Bebauungsplangebiet (Flurstücke 10404/12 und 10404/33) einen zusammenhängenden Bauraum von ca. 5.500 qm fest.
Ihre Fragen zielen auf die Berücksichtigung des Baumes im Bebauungsplanverfahren, insbesondere hinsichtlich seines Alters und der geschützten Baumart, sowie auf den möglichen Erhalt des Baumes im Zuge der aktuell laufenden Projektplanung.
Frage 1:
Wurden alle Bäume auf dem Areal im Rahmen des Bebauungsplanverfah- rens untersucht und bewertet?
Antwort:
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Bebauungsplan erstellt und im Zuge dessen die Bäume mit Hilfe der Infrarotcolor-Luftbildin-terpretation sowie durch Inaugenscheinnahme vor Ort durch das Baureferat Gartenbau bewertet. Bei der damaligen Bestandserhebung wurden die Ulmen auf dem gesamten Planungsgebiet eingehend untersucht ( weitere Ulmen befanden sich zu dem Zeitpunkt entlang der Ruppertstraße) und schwere Schädigungen durch den Ulmensplintkäfer (Scolytus scolytus) bzw. die Ulmenkrankheit (Ceratocystus ulmi) festgestellt, was zur Fällung des überwiegenden Bestandes führte, um eine weitere Verbreitung auf nicht befallene Exemplare zu verhindern.
Die antragsgegenständliche Feld-Ulme zeigt aktuelle augenscheinlich keine Symptome der Ulmenkrankheit.
Frage 2:
Wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die hohe Schutzwürdig- keit der Flatterulme auf dem Gelände festgestellt?
Antwort:
Bei der Ulme handelt es sich aufgrund der aktuellen Begutachtung um eine Feld-Ulme (Ulmus minor). Der Baum wurde zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme zum Bebauungsplanverfahren als erhaltenswert, mit leichter Astdürre bewertet.
Frage 3:
Hat die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen des Bebauungsplanverfah- rens eine Stellungnahme zur Flatterulme auf dem Gelände abgegeben?
Antwort:
Die Untere Naturschutzbehörde wurde im Rahmen des Bauleitplanverfahrens angehört und hat sich dabei generell zur Planung geäußert. Aussagen zu den sich auf den Grundstücken befindlichen Ulmen wurden nicht gemacht.
Der Schwerpunkt der Stellungnahme der UNB lag vielmehr auf der „Verminderung von Vernetzungsflächen“ gegenüber dem älteren Bebauungsplan von 1993 und dem Entfall von Vernetzungsflächen entlang der Bahn. Die Bebauungsplanung sieht auf dem insgesamt ca.11400 qm großen Grundstück in der Osthälfte einen ca. 5550 qm großen zusammenhängenden Bauraum vor. Im Westen soll dagegen die Grünfläche des nördlich angrenzenden Pocketparks über das Bebauungsplangebiet mit dem südlich gelegenen Grünzug an der Bahn verknüpft werden. Insofern stand der langfristig sinnvolle Erhalt zusammenhängender Freiräume und deren Vernetzung im Vordergrund. Ein Erhalt der Ulme hätte darüber hinaus die Aufteilung der Bauflächen in mehrere Bauräume zur Folge gehabt, was einezusammenhängende Grundstücksnutzung erschwert und den Erhalt der vernetzten Freiräume bei gleichem Raumprogramm der Schule in Frage gestellt hätte.
Frage 4:
Wenn ja, welche?
Antwort:
Diese Frage ist mit Frage 3 beantwortet.
Frage 5:
Wurde im Vorfeld der jetzt konkreteren Planungen für das Gelände die Schutzwürdigkeit der Bäume – insbesondere der Flatterulme, nochmals untersucht?
Antwort:
Das Baureferat, Hochbau hat auf Anfrage vom 3.12.15 zum Zustand des Baumes am 26.1.16 mitgeteilt:
„Die Ulme ist im gültigen Bebauungsplan nicht als schutzwürdiger Baum ausgewiesen, sie steht mitten auf dem Baufeld. Im Zuge der Vorplanung und Entwurfsplanung wurde für diverse Gehölze eine Baumvitalitätsbewertung durchgeführt, unter anderem auch bei der Ulme im Planungsgebiet. Das Gehölz wurde am 2.11.2015 auf seinen Zustand nach VTA ( Visual Tree Assessment) überprüft. Folgende Erkenntnisse konnten getroffen werden: Baumart: Ulmus minor (Feldulme), Stammumfang: 261 cm, Bewertung: 0-1, das Gehölz ist sehr erhaltenswert bis erhaltenswert. In Anbetracht des europaweit existierenden Ulmensterbens (Ophiostoma ulmi) ist die gesundheitliche Zukunft dieser Ulmus minor nicht vorhersehbar.“
Frage 6:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Diese Frage ist mit Frage 5 beantwortet.
Frage 7:
Wurde die Ulme als „Rote Liste“ Baumart jemals gesondert beurteilt?
Antwort:
Diese Frage ist mit Frage 5 beantwortet.Frage 8:
Wird die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der konkreten Schulpla- nungen in das Verfahren eingebunden?
Antwort:
Die untere Naturschutzbehörde wird in das Verfahren eingebunden, wobei ein Erhalt der Ulme aufgrund der klaren Baurechtsausweisung nicht wird gefordert werden können.
Frage 9:
Was wurde im Rahmen des Vorbescheides für das Gelände festgelegt?
Antwort:
Der Vorbescheid hat das Vorhaben des Referats für Bildung und Sport positiv beurteilt. Fragen zum Baumschutz wurden nicht gestellt, da der Bebauungsplan insoweit eindeutig ist.
Frage 10:
Kann die Flatterulme im Rahmen der Baumaßnahmen erhalten werden? Zum Beispiel in einem der geplanten Höfe oder Außenbereiche?
Antwort:
Das Baureferat, Hochbau teilt hierzu am 26.1.16 mit: „Die Ulme kann am derzeitigen Standort nicht erhalten werden“. Eine mögliche Verpflanzung wurde vom Baureferat Gartenbau am 21.1.16 vertieft geprüft und wegen baumspezifischer und baustellenlogistischer Gründe „als nicht ernsthaft in Erwägung zu ziehende Lösung“ verworfen. Die untere Naturschutzbehörde schließt sich dieser fachlichen Bewertung an.
Frage 11:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Das Baureferat, Hochbau teilt hierzu am 26.1.16 mit:
„Wie schon oben beschrieben wird das Gelände sehr dicht bebaut und der Bauraum flächendeckend mit einer Tiefgarage unterbaut. Deshalb ist der Erhalt der Ulme am derzeitigen Standort nicht möglich.“
Frage 12:
Ist eine ökologische Baubegleitung angedacht?Antwort:
Das Baureferat, Hochbau teilt hierzu am 26.1.16 mit. „Eine ökologische Baubegleitung ist für diesen Baum nicht angedacht. Es wird jedoch eine ökologische Baubegleitung für andere zu erhaltende Gehölze in Betracht gezogen.“