„Die Münchner Brauer zwischen Stadtrat und Landesherr (bis 1814)“. – das ist das Thema eines Vortrags, den der Leiter des Münchner Stadtarchivs, Dr. Michael Stephan, am Mittwoch, 11. Mai, 19.30 Uhr, im Saal des Münchner Stadtmuseums, St.-Jakobs-Platz 1, hält.
Das Münchner Reinheitsgebot gilt bekanntlich seit 1487. Doch wen hat diese Lebensmittelgesetzgebung damals eigentlich betroffen? Als einziges Gewerbe der Stadt waren die Brauer seit dem 12. Jahrhundert verpflichtet, sowohl den Landesherren als auch der Stadt Abgaben zu zahlen – mit Ausnahme der Klosterbrauereien, was naturgemäß zum Streit führte. Gebraut haben, aufgrund der hohen Abgabekosten, vor allem wohlhabende Bürger, wobei diese in der Regel Braumeister beschäftigten.
Als radiziertes Gewerbe war das Brauen an Grundbesitz geknüpft. 1493 legte Herzog Albrecht fest, dass ein Braulehen nur noch an denjenigen vergeben werden solle, der auch das Brauerhandwerk erlernt habe. Zu- gleich begannen die Wittelsbacher, Bayern mit einem Netz an weißen Brauhäusern zu überziehen – sie hatten sich ein Monopol auf das Weißbier gesichert und machten damit bald mehr Profit als mit dem Salzhandel. In München schwankte die Zahl der Brauereien – oftmals im direkten Zusammenhang mit der Gesetzgebung – zwischen 18 und 74 Brauereien.
Die Ausstellung „BIER.MACHT.MÜNCHEN“ und die Ausstellung „Gretchen mag‘s mondän – Damenmode der 1930er-Jahre“ sind an diesem Mittwochabend bis 20 Uhr geöffnet.
Das Abendticket kostet inklusive Ausstellung und Programm 3,50 Euro.