Zum Thema Paul-Heyse-Unterführung wurde am Dienstag, 17. Mai, in BILD München und im Münchner Merkur unter den Titeln „Schmutzalarm“ und „Wer kümmert sich ums Schmuddelkind?“ berichtet. In dem Artikel im Merkur wird einseitig die Sichtweise der Bahn wiedergegeben, die hier von einer „komplexen Gemengelage“ spricht und die Stadt in eine bauliche Mitverantwortung ziehen will.
Zur Klarstellung: Die Rechtslage ist nach Bundesrecht (Eisenbahnkreuzungsgesetz) völlig eindeutig; die Bahn ist für das gesamte Unterführungsbauwerk ausschließlich selbst zuständig. Dies schließt selbstverständlich die gefließten Tunnelwände mit ein. Der Stadt München obliegt lediglich der Unterhalt der Fahrbahnen einschließlich der Geh- und Radwege. Sie hat im Rahmen der Verkehrssicherheit diese zu beleuchten.
Das Baureferat plant derzeit, die alten Leuchten auszutauschen und die Lichtverhältnisse im Tunnel zu verbessern. Im Übrigen werden die Verkehrsflächen täglich gereinigt.
Die Stadt kommt in der Paul-Heyse-Unterführung ihren Pflichten stets nach; gleiches sollte die Bahn tun.