Zu den Äußerungen und teilweise falschen Behauptungen der urbanauten im Hinblick auf die Vergabe des Kulturstrandes für das Jahr 2016 am Vater-Rhein-Brunnen stellt das Kreisverwaltungsreferat Folgendes fest:
1.Die Auswahl für die Örtlichkeit und das Vergabeverfahren für den Kulturstrand 2016 beruhen auf mehreren Entscheidungen des Stadtrats aus den Jahren 2014 und 2015. Die einzelnen für die Vergabe entscheidenden Kriterien sowie das Verfahren selbst hat der Stadtrat explizit festgelegt. Dabei hat sich der Stadtrat bewusst für eine offene Auswahlentscheidung und somit für keine direkte Vergabe an einen im Vorfeld ausgewählten Veranstalter entschieden.
2.Dem Vergabeverfahren für den Kulturstrand 2016 lagen (wie auch schon im Vorjahr) diese Kriterien zugrunde. Die Punktevergabe erfolgte auf Grundlage diverser Stellungnahmen städtischer Dienststellen und des örtlich zuständigen Bezirksausschusses. Den Zuschlag für den Kulturstrand erhielt die urban league als der Veranstalter mit den meisten Punkten. Das Verfahren ist folglich transparent, sachgerecht und damit ohne jegliche politische Einflussnahme erfolgt. Sämtliche gegenteiligen Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage.
3.Das selbe Verfahren kam bereits im Jahr 2015 zur Anwendung, als die urbanauten den Zuschlag erhielten. Insofern verwundert es, dass das gegenständliche Verfahren erst dieses Jahr angezweifelt wird, als ein anderer Veranstalter den Zuschlag bekommen hat.
Darüber hinaus verwundert es, dass die urbanauten trotz eines offenen Auswahlverfahrens offensichtlich von Beginn an davon ausgingen, dass ausschließlich sie den Zuschlag erhalten können. Vielmehr war von Anfang an klar, dass jeder Bewerber die Chance auf die Ausrichtung eines Kulturstrandes hatte und darauf auch sämtliche Planungen aufgebaut werden müssen.
4.Die laut Münchner Merkur vom 19. Mai 2016 von den urbanauten
geforderte Planungssicherheit für die nächsten zehn Jahre unter der „Oberhand“ der urbanauten widerspricht in eklatanter Weise den Festlegungen des Münchner Stadtrats.
5.Hinsichtlich der angekündigten rechtlichen Schritte hofft das KVR auf eine schnelle gerichtliche Entscheidung, damit der Kulturstrand 2016 durch das prozessuale Vorgehen der urbanauten nicht unnötig verspätet oder im schlimmsten Fall gar nicht stattfinden kann. Das wäre sehr schade für die Münchner Bürgerinnen und Bürger.