Schwieriger Datenabgleich mit dem Ausländerzentralregister
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Rathaus Umschau 100 / 2017, veröffentlicht am 29.05.2017
Schwieriger Datenabgleich mit dem Ausländerzentralregister
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 10.3.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 10.3.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Medienberichten zufolge konnten im Februar 2017 mehr als 90 Prozent der deutschen Ausländerbehörden keine Fingerabdrücke von Ausländern nehmen und diese mit dem Ausländerzentralregister abgleichen. Dies ist jedoch erforderlich, um etwa Sozialhilfebetrug durch Vortäuschung falscher Identitäten zu unterbinden – bekannt wurde der Fall eines Asylbewerbers, der vor wenigen Wochen vom Amtsgericht Hannover zu einer Bewäh- rungsstrafe verurteilt wurde, weil er mit sieben falschen Identitäten Leistungen in Höhe von 21.700 Euro kassiert hatte. Allein in Niedersachsen ist die Rede von mehr als 300 ähnlichen Verdachtsfällen. Beim Städte- und Gemeindebund wurde im Februar davon ausgegangen, dass die ‚Kommunen bald flächendeckend Fingerabdrücke von Flüchtlingen erfassen können‘. Das Problem seien jedoch die Datenschnittstellen. ‚Jeder hat sein eigenes System. Das geht alles nicht von heute auf morgen‘, zitierte die Münchner ‚Abendzeitung‘ den Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, in diesem Zusammenhang.
Theoretisch müsste der Datenabgleich zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das seit Herbst 2016 Fingerabdrücke von ‚Flüchtlingen‘ nimmt, und bundesweit 13.900 Dienststellen aus dem Bereichen Aufenthalt und Asyl, Polizei, Sicherheit und Justiz erfolgen (alles wiedergegeben nach: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt. deutschladn-viele-auslaenderbehoerden-koennen-keine-fingerabdrücke-nehmen.486543ee-Oe12-4688-b83d-dbb0a3f1d061.html ; zuletzt aufgerufen: 10.3.2017, 2.23;KR).“
Zu Ihrer Anfrage vom 10.3.2017 nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie stellt sich die Situation der LHM dar? Inwieweit sind das Münchner Kreisverwaltungsreferat und die in München mit der Registrierung neu ankommender „Flüchtlinge“ betrauten Stellen derzeit technisch in der Lage, Fingerabdrücke von Ausländern zu nehmen und die dabei generierten Datensätze mit dem Ausländerzentralregister abzugleichen?
Antwort:
Die Ausländerbehörden sind für die Abnahme der Fingerabdrücke nur zuständig bei Personen, die unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist sind oder sich illegal hier aufhalten, soweit die Identität mangels Identitätsnachweisen ungeklärt ist und sie (noch) keinen Asylantrag gestellt haben oder stellen wollen. Allerdings sind die Ausländerbehörden derzeit technisch nicht in der Lage, Fingerabdrücke im Rahmen der Identitätsklärung zu nehmen und diese mit den Fingerabdruckidentifizierungssystemen AFIS (auf nationaler Ebene) und EURODAC (auf europäischer Ebene) abzugleichen. Grund hierfür ist, dass die notwendigen technischen Infrastrukturkomponenten (Hard- und Software) bislang nicht zur Verfügung stehen. Hier laufen auf bundes- und landesebene bereits entsprechende Vorhaben.
Unabhängig hiervon ist auch für die Ausländerbehörden ein Abgleich von Fingerabdrücken mit dem AZR gesetzlich nicht vorgesehen.
Frage 2:
Für wann ist in München die volle technische Kompatibilität der relevanten Stellen mit dem Ausländerzentralregister vorgesehen?
Antwort:
Hierzu kann seitens der Ausländerbehörde München keine Aussage getroffen werden.
Frage 3:
Um wie viele Dienststellen handelt es sich im Bereich der Landeshauptstadt München konkret, die mit der Abnahme von Fingerabdrücken von Ausländern betraut sind und zum Datenabgleich mit dem Ausländerzentralregister fähig sein müssen?
Antwort:
Nach der aktuellen Gesetzeslage darf nur die Ausländerbehörde in den gesetzlich definierten Fällen Fingerabdrücke von Ausländern abnehmen. Wie oben bereits beschrieben, ist ein vergleichender Abgleich der Fingerabdrücke mit dem AZR gesetzlich nicht vorgesehen.
Frage 4:
Inwieweit stellt bzw. stellte in München bei der Herstellung von Kompatibilität mit dem Ausländerzentralregister das stadtseitig verwendete Betriebssystem LiMux ein Problem dar? Wie wurden diese technischen Probleme inzwischen gelöst?
Antwort:
Die Ausländerbehörde München arbeitet mit dem Betriebssystem Windows 7 und nicht mit LiMux.