Türkische Wahllokale in München
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Rathaus Umschau 100 / 2017, veröffentlicht am 29.05.2017
Türkische Wahllokale in München
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 20.3.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mich gebeten, Ihre Anfrage zu beantworten.
Mit Schreiben vom 26.4.2016 haben Sie Folgendes vorgetragen:
„Aktuellen Medienberichten zufolge hat die Bundesregierung der Türkei erlaubt, zum Referendum über die türkische Verfassungsänderung Wahllo- kale in Deutschland zu eröffnen, und zwar für den Zeitraum zwischen 27.3. und 9.4. Wie inzwischen bekannt wurde, sollen türkische Wahlberechtigte nicht nur in den elf Generalkonsulaten, sondern auch in zusätzlichen Räum- lichkeiten ihre Stimme abgeben können. Ausdrücklich ist in Medienbe- richten das Münchner Generalkonsulat erwähnt, das sich um zusätzliche Wahl-Räumlichkeiten bemühen werde. Schon unter Sicherheitsaspekten stellt diese Situation eine besondere Herausforderung dar. – Es stellen sich Fragen.
Ich frage den Oberbürgermeister:“
Frage 1:
Wo im Stadtgebiet werden sich im genannten Zeitraum die zusätzlichen türkischen Wahllokale für in München lebende Türken befinden?
Antwort:
Das einzige zusätzliche Wahllokal, in dem türkische Wahlberechtigte ab dem 27. März über das Referendum in der Türkei abstimmen konnten, befand sich in der Säulenhalle in der Arnulfstraße 62. Nach Rücksprache mit der Lokalbaukommission standen der angemeldeten Wahl – mit lediglich maximal 180 Personen zeitgleich anwesend – keine baurechtlichen Belange entgegen. Die Halle ist grundsätzlich für derart kleine Veranstaltungen geeignet. Die verkehrliche Situation ist - auch wenn keine Parkplätze für die Besucherinnen und Besucher der Säulenhalle zur Verfügung stehen – ebenso unproblematisch wie der Brandschutz.
Frage 2:
Inwieweit ist das KVR ggf. in die Wahlbenachrichtigung in München lebender türkischer Stimmberechtigter involviert?
Antwort:
Das Kreisverwaltungsreferat, Sachgebiet Wahlen und Abstimmungen, hatte keinerlei Aktivitäten bezüglich einer Wahlbenachrichtigung der betreffenden Abstimmung.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.