Für eine gesunde, leckere und gute Schulverpflegung 5: Schuldächer für Gärten nutzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Katrin Habenschaden, Jutta Koller, Sabine Krieger und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 14.9.2016
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Sie haben in Ihrem Antrag gebeten, dass das Referat für Bildung und Sport prüft, an welchen Schulen Dachflächen für Schulgärten genutzt werden können. Anschließend sollen an den in Frage kommenden Schulen Arbeitsgruppen aus Lehrkräften und SchülerInnen gebildet werden, die mit Unterstützung der Verwaltung Schulgärten anlegen und bewirtschaften können.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Eine Nutzung von Schuldächern für Gärten ist grundsätzlich zu begrüßen, doch müssen auch hierbei jeweils die statischen, stadtgestalterischen sowie die bau- und planungsrechtlichen Gegebenheiten geprüft werden. Zusätzlich sind die organisatorischen und sicherheitsrechtlichen Auswirkungen auf den Schulbetrieb sowie die Wirtschaftlichkeit einer solchen gewünschten Nutzung jeweils im Einzelfall abzuwägen.
Auch wenn bereits bei der Beantwortung verschiedener Anträge in ähnlicher Form die Rahmenbedingungen näher beleuchtet wurden, möchten wir genauso bei der gewünschten Nutzung von Schuldächern für Gärten die wesentlichen Punkte aufführen.
In der Vergangenheit hat das Referat für Bildung und Sport nur solche Dachflächen zur Nutzung freigeben können, wo dies aus Sicherheitsgründen tatsächlich uneingeschränkt aufgrund vorhandener Absturzsicherungen zulässig war (z.B. Dachterrasse an der Grundschule an der Türkenstraße).
Eine generelle Freigabe von Dachflächen in Bestandsgebäuden ist aus vielerlei Gründen nicht möglich:
- fehlende, nicht nachrüstbar geordnete Zugänge über eine Treppenanlage auf das Dach (bei jeder Schule mit Flachdach gibt es lediglich sog. Notausstiege für Hauspersonal und technische Dienste)
- fehlender 2. Rettungsweg vom Dach in einen weiteren Fluchtwegebereich
- nicht jedes Flachdach ist tatsächlich flach im eigentlichen Sinne, viele Dächer sind leicht geneigt und damit für betretende Personen rutschgefährdet
- fehlende Absturzsicherungen (also Gitteranlagen, Sekuranten)
- nicht ausreichende statische Gegebenheiten der Dachtragfähigkeit bei einer größeren Anzahl betretender Personen, bzw. beim Aufstellen von Pflanzkübeln usw. (Problem analog zu den vergebenen Photovoltaik-Anlagen an Drittpersonen)
- begrünte Dachflächen, welche nicht öfters und damit auch nicht mit mehreren Personen betreten werden sollten
- vorhandene Photovoltaik-Anlagen, deren technische Installationen frei zugänglich sind.
Die Dachflächen werden für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten, z.B. auch als Freifläche, jeweils im Einzelfall geprüft. In diese Prüfung kann auch nach Abstimmung mit der Schule, sofern möglich, die Nutzung als Schulgarten einbezogen werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.