Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat in seiner heutigen Sitzung die Erhaltungssatzung „Maxvorstadt“ im Stadtbezirk 3 – Maxvorstadt vorberatend beschlossen. Nach Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 25.01.2017 und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Satzung mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren in Kraft treten. Die Erhaltungssatzung umfasst das Gebiet zwischen Heßstraße, Luisenstraße, Augustenstraße, Briennerstraße, Dachauer Straße, Maßmannstraße, Schleißheimer Straße, und Gabelsbergerstraße.
In der Landeshauptstadt München gibt es dann insgesamt 21 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 253.000 Einwohnerinnen und Einwohner in 141.000 Wohnungen leben.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen, die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten sollen. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt.
Erhaltungssatzungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig vor Ablauf im Hinblick auf einen möglichen Neuerlass überprüft.