Nachgefragt: Weitervermietung von Münchner Wohnungen an „Flüchtlinge“
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 7.6.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 7.6.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Wie u.a. Lokalmedien berichteten, mietet der Verein ‚Münchner Freiwillige - Wir helfen e.V.‘ Wohnungen sowohl von Privatleuten als auch von Wohnungsunternehmen an und vermietet sie an ‚Flüchtlinge‘ weiter. Der Verein ‚Münchner Freiwillige – Wir helfen e.V.‘ tritt dabei als Mieter auf und schließt als privater Träger der Wohlfahrtspflege mit dem Eigentümer gewerbliche Mietverträge ab. Dieses Geschäftsmodell verstößt jedoch, wie ein aktueller Beschluß des Berliner Verwaltungsgerichts vom 10.5.2017 nahelegt (Az: VG 6 L 223.17), gegen das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum, weshalb die Geschäftspraxis des Münchner Vereins inzwischen auch Thema eines Stadtrats-Antrags wurde (StR-Antrags-Nummer: 14-20/A 03151; im RIS unter: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ ANTRAG/4509344.pdf). – Es stellen sich weitere Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 7.6.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele weitere Vereine, Genossenschaften, private Träger der Wohlfahrtspflege etc. mit einem ähnlich gelagerten Vereinsziel betreiben nach Kenntnis der LHM die Weitervermietung von Wohnungen an „Flüchtlinge“ auf der Grundlage gewerblicher Mietverträge wie im Fall des Vereins „Münchner Freiwillige – Wir helfen e.V.“? Um welche Vereine handelt es sich konkret?
Antwort:
Dem Sozialreferat liegen hierüber aktuell keine Erkenntnisse vor.
Frage 2:
Wie viele Wohnungen in München sind derzeit von Trägervereinen wie „Münchner Freiwillige – Wir helfen e.V.“ für die Unterbringung von „Flüchtlingen“ angemietet?
Antwort:
Dem Sozialreferat liegen hierüber aktuell keine Erkenntnisse vor.
Frage 3:
Wie viele „Flüchtlinge“ sind derzeit in der LHM im Rahmen einer Weitervermietung durch Vereine wie „Münchner Freiwillige – Wir helfen e.V.“ in Münchner Wohnungen untergebracht?
Antwort:
Dem Sozialreferat liegen hierüber aktuell keine Erkenntnisse vor.