Nachgefragt: Das Vorzeigeprojekt „Bellevue di Monaco“ und seine Bewohner
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 29.5.2017
Antwort Kommunalreferent Axel Markwart:
In Ihrer Anfrage „Nachgefragt: Das Vorzeigeprojekt ‚Bellevue di Monaco‘ und seine Bewohner“ teilten Sie uns folgendes mit:
„Seit geraumer Zeit präsentieren Medien und Stadtgesellschaft das Projekt ‚Bellevue di Monaco‘ in der Müllerstraße 2 bis 6 der Öffentlichkeit als Vorzeigeprojekt in Sachen ‚Flüchtlings‘-Unterbringung. Während Kritiker auf die erheblichen Sanierungskosten für das ursprüngliche Abbruchobjekt verweisen, halten die Befürworter an der Fiktion eines geglückten und für alle Beteiligten erfolgreichen Integrationsprojekts fest. Eine diesbezügliche Sitzungsvorlage vom April 2017 (https://www.muenchen-transparent.de/dokumente/4430044; zul. aufgerufen: 29.5.2017, 1:30 Uhr; KR) ruft unter dem Generalthema ‚Wohnraumbewirtschaftung der Landeshauptstadt München‘ noch einmal das Konzept in Erinnerung und vermerkt ausdrücklich (ebd. S. 7): ‚Das Anwesen Müllerstraße 2-6 wurde mit nicht-öffentlichem Stadtratsbeschluss vom 27.1.2016 (Vorlage Nr. 14-20/V 05197) im Erbbaurecht an ‚Bellevue di Monaco‘ übergeben. Der Erbbaurechtsvertrag ist abgeschlossen. Nach dem Abschluss der derzeit laufenden Renovierungsarbeiten wird das Haus für die Nutzung durch minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung stehen.‘ – Die aktuelle Medienberichterstattung ‚Bellevue di Monaco‘ legt allerdings den Schluss nahe, dass von der Nutzung ‚Nutzung durch minderjährige Flüchtlinge‘ mittlerweile zumindest teilweise abgegangen wurde. So berichtete etwa die ‚Sueddeutsche Zeitung‘ am 16.4. (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/sozialprojekt-junge-gefluechtete-ziehen-ins-ehemalige-abrisshaus-1.3462572-2; 29.05.2017, 1:55 Uhr; KR) von ‚junge(n) Frauen‘, ‚männliche(n) Flüchtlingen‘, ‚Familien‘ etc., die aktuell im Anwesen ‚Bellevue di Monaco‘ einzögen. – Es stellen sich Fragen.“
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1:
Welche Nutzung des Objekts „Bellevue di Monaco“ wurde exakt im Erbbaurechtsvertrag vereinbart?
Antwort:
Der Erbbaurechtsvertrag für das Objekt „Bellevue di Monaco“ verpflichtet den Erbbauberechtigten zur Einhaltung des Nutzungskonzepts entsprechend dem Beschluss der öffentlichen Sitzung der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.7.2015, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 02920. Für die drei Gebäude wurden die Nutzungen genau festgelegt.
Frage 2:
Welche Bewohner sind nun tatsächlich eingezogen bzw. werden noch einziehen?
Antwort:
Nach Rücksprache mit den zuständigen Fachreferaten kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Nutzung für verschiedene Zielgruppen vereinbart wurde. Nach Abschluss der Bauarbeiten sollen unbegleitete minderjährige und heranwachsende Flüchtlinge, Familien und Alleinerziehende mit Fluchthintergrund sowie die ehemaligen Bestandsmieter, sofern sie das noch wünschen, einziehen.