Mit einem Schreiben betreffend die Richtlinien des Freistaats Bayern zur Förderung des Sports sowie Kostenobergrenzen bei Baumaßnahmen der Vereine wendet sich Oberbürgermeister Dieter Reiter an den Staatsminister des Inneren, für Bau und Verkehr, Joachim Herrmann: „Bereits mit Brief vom 23. Juni 2017 hat Sie Frau Stadtschulrätin Zurek über das Sonderförderprogramm der Landeshauptstadt München zum Bau großer Sporthallen und den entsprechenden Finanzbedarf informiert. Für die Antwort vom 11.08.2017 bedanke ich mich sehr herzlich. Nachdem sich nun ein weiterer schwieriger Aspekt im Rahmen der Finanzierung dieser Großprojekte herausgestellt hat, möchte ich selbst die Gelegenheit nutzen und dringend um Ihre Unterstützung bitten. Nach den Richtlinien des Freistaates Bayern zur Förderung des Sports leistet der Freistaat Bayern (über den Bayerischen Landes-Sportverband BLSV) im Falle von Baumaßnahmen der Sportvereine einen Zuschuss i.H.v. 20 % der förderfähigen Kosten.
Bei der Anerkennung dieser Kosten stellt der BLSV auf Kostenobergrenzen für verschiedene Sportanlagen und deren Bestandteile ab. Die tatsächliche Förderhöhe in Einzelfällen lag nun bereits so deutlich unter 20 % der Baukosten, dass eine Gesamtfinanzierung der Projekte gefährdet ist, obwohl die Landeshauptstadt München ihren Beitrag auf 60% erhöht hat und keine Kostenobergrenzen setzt.
Die reduzierte Förderung durch den Freistaat Bayern kann demnach nur daran liegen, dass die Kostenobergrenzen nicht annähernd das laufend steigende Baukostenniveau spiegeln. Für das Stadtgebiet München gilt dies in besonderem Maße. Der Baukostenindex liegt hier derzeit ca. 42 % über dem deutschen Durchschnitt.
Dies führt für die Münchner Vereine zu erheblichen finanziellen Engpässen und zu einer gravierenden Benachteiligung gegenüber anderen bayerischen Sportvereinen. Diese Effekte verstärken sich noch durch die allgemein höheren Lebenshaltungskosten in München (z.B. im Einkauf alltäglicher Waren und Dienstleistungen, wie z.B. Trikots, Verpflegung, Fahrscheine). Ich bitte Sie deshalb, die Kostenobergrenzen möglichst zeitnah anzupassen und dabei regionale Unterschiede und Besonderheiten zu berücksichtigen. Ich habe vollstes Verständnis, wenn die punktgenaue Berücksichtigung unterschiedlicher Kostenniveaus in der Förderpraxis nur schwer zu gewährleisten ist.
Vorstellbar wäre hier aber sicherlich die Einrichtung einer Förderbandbreite, die zu einer Abstufung in mehreren Kostenklassen führt, denen sich die bayerischen Städte und Landkreise bestimmt zuordnen lassen. Sehr geehrter Herr Staatsminister, im Sinne der Entwicklung der Sportstätten und der Bedürfnisse unserer sporttreibenden Bevölkerung, insbesondere der Jugendlichen, weiß ich dieses Anliegen bei Ihnen in guten Händen. Ich würde mich sehr über eine baldige Antwort freuen.“