Heute hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung die Fortschreibung des Ökologischen Kriterienkataloges beschlossen, den die Stadtverwaltung unter Federführung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung mit den beiden städtischen Wohnungsbaukonzernen GEWO-FAG und GWG München sowie dem Landesverband für Vogelschutz LBV e.V. in einem kooperativen Abstimmungsprozess erarbeitet hat.
Der Ökologische Kriterienkatalog fördert seit 1995 nachhaltiges Bauen auf städtischen Grundstücken. Er wird auf privatrechtlicher Basis in den Grundstückskaufverträgen vereinbart.
Aufgrund der Änderung der Energieeinsparverordnung EnEV haben sich seit dem 1. Januar 2016 rechtliche Neuerungen ergeben, die eine Klarstellung im Ökologischen Kriterienkatalog erforderlich machen.
Die neue Fassung enthält die Anpassung an die geänderte Energieeinsparverordnung und eine redaktionelle Klarstellung für die Verwendung von Baustoffen aus PVC.
Neu aufgenommen wurde eine Verpflichtung für den Artenschutz, wobei ab sofort bei jedem Gebäude Quartiere für Gebäudebrüter zu planen und zu bauen sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um Nistkästen für Mauersegler und Haussperlinge. Damit soll dem schleichenden Quartiersverlust für zahlreiche Vogel- und Fledermausarten entgegengewirkt werden.