Wozu ein neuer Pächter für die Rathaus-Kantine?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 5.10.2017
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Auf Ihre Anfrage vom 5.10.2017 nehme ich Bezug. Sie haben folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
Das derzeitige Pachtverhältnis in der Rathauskantine wird zum Ende dieses Jahres im gegenseitigen Einvernehmen beendet. In diesem Zusammenhang kamen die Fragen auf, welche Gründe zum Auflösen des Pachtverhältnisses geführt haben und welche Vorgaben hinsichtlich der zukünftigen Gästestruktur beabsichtigt sind.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wer ist für Fragen der Kantinenbewirtschaftung und des entsprechenden Pachtvertrages zuständig?
Antwort:
Die Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Rathauskantine ist zwischen dem Personal- und Organisationsreferat und dem Kommunalreferat aufgeteilt:
Dem Personal- und Organisationsreferat obliegt insbesondere die Verantwortung, den städtischen Beschäftigten eine gesunde und abwechslungsreiche Verpflegung zu sozialen Preisen anzubieten. Hierbei fließen unter anderen auch Vorgaben des Stadtrats ein, beispielsweise im Zusammenhang mit der verbindlichen Erhöhung von Lebensmittelqualitäten in den städtischen Kantinen.
Für Immobilienangelegenheiten, wie den Abschluss von Pachtverträgen, ist das Kommunalreferat als Vertragsdienstleister verantwortlich. Der Pachtvertrag wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Personal- und Organisationsreferats und der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erstellt.
Frage 2:
Was waren die Gründe für die Vertrags-Aufhebungs-Verhandlungen?
Antwort:
Zunächst möchte ich Folgendes zur Historie des derzeitigen Pachtverhältnisses voranstellen:
Mit der Wiedereröffnung der generalsanierten Kantinenflächen im Jahr 2007 wurde das Ziel verfolgt, den Betrieb während der Mittagszeit primär für städtische Beschäftigte mit einer attraktiven, gesunden und sozialverträglichen Essensversorgung zu führen. Außerhalb dieser Zeit sollte auch externen Gäste die Möglichkeit gegeben werden, die Rathauskantine aufzusuchen. Dieses bis in die Gegenwart hinein gültige Betriebskonzept stützte sich auf die Empfehlung eines externen Beratungsunternehmens, das in Aussicht stellte, damit auch Pachteinnahmen generieren zu können. Allerdings musste im Laufe der Jahre festgestellt werden, dass der Hauptzweck der Einrichtung als Kantine immer weniger zum Tragen kam. Nicht nur die negativen Rückmeldungen an den Gesamtpersonalrat nahmen zu, auch die Zahl der städtischen Beschäftigten, die die Kantine aufsuchten, wurde immer geringer. Zeitweise waren es weniger als 100 Beschäftigte an einem Verkaufstag.
Nicht zuletzt auch die stets sinkenden Verkaufszahlen bei den externen Gästen in den zurückliegenden 3 Jahren bestätigten den Eindruck, dass das derzeitige Betriebskonzept nicht mehr zeitgemäß ist und einer Neuausrichtung bedarf.
Frage 3:
Ist es richtig, dass im neuen Pachtvertrag vorgegeben werden soll, dass die Kantine nur noch für städtische bzw. staatliche Mitarbeiter*innen zu- gänglich ist?
Antwort:
Die Gästestruktur wird im Ausschreibungsverfahren zum zukünftigen Betrieb der Rathauskantine bewusst offen gehalten.
Aus den gemachten Erfahrungen mit dem derzeitigen Pachtverhältnis resultiert allerdings die Anforderung, städtischen Beschäftigten größtmögliche Exklusivität speziell in der Mittagszeit zu gewähren. Die potentiellen Bieterinnen und Bieter sind im Ausschreibungsverfahren aufgefordert, eigene Konzepte zur Sicherstellung dieser Anforderung darzulegen.
Frage 4:
Wie würde sich die Vorgabe „nur für städtische Mitarbeiter*innen“ auf die Wirtschaftlichkeit des Kantinenbetriebs auswirken. Welche Gründe gibt es für die Abschaffung dieses sozialen Angebots im Herzen der Stadt? Müsste gegebenenfalls den neuen Pächtern ein noch auszuhandelnder Zu- schuss gewährt werden?
Antwort:
Mit der Neuausrichtung der Rathauskantine soll der Kantinencharakter mit einem abwechslungsreichen und gesunden Angebot vor allem für die städtischen Beschäftigten stärker hervorgehoben werden. In welcher Form die zukünftige Bewirtung externer Gäste ausgestaltet ist, steht aufgrund des derzeit laufenden Ausschreibungsverfahrens noch nicht fest. In diesem Zusammenhang sind auch eventuelle Unterstützungsleistungen von städtischer Seite unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen noch offen. Die Rathauskantine war seit jeher vor allem als Versorgungseinrichtung für die städtischen Beschäftigten gedacht. Ein „soziales Angebot im Herzen der Stadt“ für einen über die städtischen Beschäftigten hinausgehenden Personenkreis war weder beabsichtigt noch tatsächlich gegeben. Denn die vergünstigten Preise galten nur für die städtischen Beschäftigten innerhalb der Mittagszeit. Für alle externen Gäste galten deutlich höhere Preise, die sich durchaus auf dem Preisniveau anderer gastronomischer Betriebe in der Innenstadt bewegten und teils deutlich über den Preisen anderer öffentlich zugänglicher Kantinen lagen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.