Alternative Nutzungsmöglichkeiten Wotanstraße 88
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (Liberal-Konservative Reformer) vom 13.10.2017
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
In Ihrer Anfrage vom 13.10.2017 regen Sie die Prüfung alternativer Nutzungsmöglichkeiten für das zum 1.10.2015 für 15 Jahre angemietete Anwesen Wotanstraße 88 an. Das Anwesen soll zu einem „Flexiwohnheim“ umgebaut werden. Aufgrund der Höhe der zu erwartenden Kosten wäre Ihrer Auffassung nach jedoch eine Nutzung als Bürogebäude für die Stadtverwaltung sinnvoller.
Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass mit Beschluss des Sozialausschusses vom 24.10.2017 der Umbau des Anwesens Wotanstraße 88
zu einem „Flexiwohnheim“ beschlossen wurde. Dennoch haben wir Ihr Anliegen vorab umfassend geprüft. Zu Ihren Fragen im Einzelnen teilt das Kommunalreferat unter Einbindung der Stellungnahme des Baureferats Folgendes mit:
Frage 1:
Bestünde bei der Landeshauptstadt München Bedarf für ein Objekt wie die Wotanstraße 88 zur Büronutzung für die Verwaltung?“
Antwort:
Das Kommunalreferat sucht derzeit für eine Reihe von Referaten zusätzliche Büroflächen. Bei einer Größe von 6.100 m² BGF (Brutto-Grundfläche) beträgt die Kapazität des Gebäudes rechnerisch ca. 210 Arbeitsplätze. Unter Berücksichtigung der aktuellen Standortkonzepte für die Referate werden derzeit vorrangig Verwaltungsgebäude mit einer höheren Arbeitsplatzkapazität gesucht. Das Kommunalreferat versucht kleinteilige Anmietungen von Verwaltungsstandorten zu vermeiden, um eine Zentralisierung der Referate zu erreichen. Das Anwesen Wotanstraße 88 wäre daher allenfalls als Interimsstandort für ein Referat in Betracht gekommen.
Frage 2:
Welche Kosten würden anfallen und welcher sonstige Aufwand wäre zu betreiben, um die Wotanstraße 88 als Bürogebäude zu ertüchtigen?
Antwort:
Nach Angaben des Baureferats wird für die Wiederherstellung einer Büronutzung zur Verwendung für die Landeshauptstadt München ein Ko-stenrahmen zwischen 2,5 bis 3,0 Mio. Euro geschätzt. Aus Gründen des Brandschutzes müssten darüber hinaus die seitens des Baureferats festgestellten Mängel an den Schottungen zwischen den Geschossen behoben werden.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon