Die häufigste Mieterhöhung ist die bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Vermieter kann eine solche Mieterhöhung nicht einseitig festsetzen, sondern ist an das gesetzliche Zustimmungsverfahren gebunden. Die Rechtsanwältin Dorothea Modler vom Mieterverein München erläutert beim Informationsabend „Der neue Mietspiegel und die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete“ am Mittwoch, 13. Dezember, 18 Uhr, im Bauzentrum München, Willy-Brandt-Allee 10, die gesetzliche Grundlage für Mieter und Vermieter. Ferner wird Schritt für Schritt aufgezeigt, wie sich die Wirksamkeit einer solchen Mieterhöhung anhand des aktuellen Mietspiegels für München 2017 überprüfen lässt. Der Eintritt ist frei.
Weitere Informationen unter www.muenchen.de/bauzentrum, E-Mail an bauzentrum.rgu@muenchen.de und telefonisch unter 54 63 66 - 0.