Nutzung der Werner-von-Linde-Halle
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Michael Mattar und Gabriele Neff sowie damalige Stadtratsmitglieder Dr. Jörg Hoffmann und Christa Stock (damals FDP-Fraktion ) vom 2.8.2013
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Bitte entschuldigen Sie die Verspätung der Beantwortung Ihrer Fragen.
Die teils komplexen Nutzungsverhältnisse in der Werner-von-Linde-Halle sowie starke Veränderungen in den Kriterien für die Nutzung sowie in der Nutzung selbst haben eine Festlegung auf eindeutige Fakten erschwert. Hinzu kommt, dass die Einordnung und Förderwürdigkeit der Sportart Leichtathletik und des Bundesstützpunktes in der Halle im Rahmen des Leistungssportkonzepts der Landeshauptstadt München (Beschluss des Stadtrates vom 14.12.2016) abgewartet wurde, um den weiteren Bestand zu klären.
Im Zuge dessen hat sich nun auch die Leichtathletikgemeinschaft SWM München als örtlicher Nutzer neu gegründet und konzeptionell verändert. Für die gewährten Fristverlängerungen und Ihre Geduld bedanken wir uns sehr.
Sie beantragen eine Darstellung der Vergabe der Werner-von-Linde-Halle sowie eine Auflistung aller Nutzerinnen und Nutzer. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag und nach Rücksprache mit der Olympiapark München GmbH (OMG) und dem Olympiastützpunkt (OSP) Folgendes mit:
Frage 1:
Vergibt die LHM die Nutzung der Werner-von-Linde-Halle direkt an Sportvereine oder hat sie die Halle an einen Dritten vermietet/verpachtet?
Antwort:
Betreiberin der Werner-von-Linde-Halle ist die Olympiapark München GmbH. Bezüglich der unentgeltlichen Nutzung durch die Sportlerinnen und Sportler des Olympiastützpunktes, des Bayerischen Leichtathletik-Verbandes (BLV) und des Stadt-Leichtathletikverbandes gibt es eine Nutzungsvereinbarung, die zwischen dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) und der OMG geschlossen wurde.
Die Nutzungsvereinbarung gewährleistet und regelt vorrangig das tägliche und sehr umfassende Training der sog. Bundeskaderathletinnen und -athleten, die vom Deutschen Leichtathletikverband (DLV) auf der Basis entsprechender Leistungsnormen festgelegt werden. Die Nutzung durch weitereSportlerinnen und Sportler lokaler und überregionaler Vereine zu begrenzten Zeiten wird durch ein Konzept des BLV und der LG SWM eröffnet und steht wiederum den sog. Landeskadern offen.
Die regelmäßige Prüfung der Zulassungsberechtigung erfolgt in der Praxis nicht durch die OMG, sondern durch Beauftragte des Olympiastützpunktes und des BLV.
Frage 2:
Wie viele Münchner Vereine trainieren in der Halle?
Antwort:
Derzeit trainiert nur der gemeinnützige Verein LG Stadtwerke München e.V. (ehem. FML) in der Werner-von-Linde-Halle und nimmt auch nur Leichtathletik-Vereine aus dem Raum München auf.
Zudem müssen die Vereinsgruppen (Athletinnen und Athleten) bestimmte Leistungskriterien erfüllen, um aufgenommen zu werden.
Folgende Vereine gehören derzeit der LG Stadtwerke an:
-TSV München-Ost
-USC München
-MRRC München Road Runners Club
-PSV München
-TSV Forstenried
-1. SC Gröbenzell
-TSV München-Milbertshofen
-TS Jahn München
-Leichtathletik-Förderzentrum München
-Werferclub München
-Athletik- und Sprintteam München
Frage 3:
Wie viele Kader-Athleten trainieren täglich in der Werner-von-Linde-Halle?
Antwort:
In der Werner-von-Linde-Halle dürfen Kaderathletinnen und Kaderathleten sowie Stützpunkt- und leistungsorientierte Vereinsgruppen trainieren. Diese Athletinnen und Athleten werden teils vom BLV, DLV und Olympiastützpunkt (OSP) betreut und auch verwaltet.
Bundeskaderathletinnen und Bundeskaderathleten bekommen eine Schließkarte, sofern sie volljährig sind. Landeskaderathletinnen und Landeskaderathleten müssen mit den verantwortlichen Trainerinnen und Trainern in die Halle gehen. Mit den Vereinen wurden für die Wintermonate bestimmte Öffnungszeiten vereinbart.
Aus Gründen der Sicherheit (Evakuierung) müssen Sportlerinnen und Sportler mit Beeinträchtigung, von denen ohne Beeinträchtigung, zeitlich separiert werden.
Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer wechselt laufend, bedingt durch die Veränderungen im Kaderstatus und vor allem in Bezug auf die Leistungsnormen des Bayerischen Leichtathletikverbandes (Top 20 in Bayern). Deshalb kann eine exakte Zahl nicht benannt werden.
Frage 4:
Wie viele Behindertensportler trainieren täglich in der Halle?
Antwort:
Momentan nutzen neun Sportlerinnen und Sportler aus dem paralympischen Bereich und fünf aus dem Bereich der Deaflympics den Olympiastützpunkt.
Davon sind vier Personen aufgrund der Rollstuhlnutzung auf eine Rampe angewiesen.
Frage 5:
Wie viele sehbehinderte und blinde Sportler trainieren täglich in der Halle?
- Entspricht es der Richtigkeit, dass seit einigen Jahren insbesondere Sportler mit einer Sehbehinderung sowie ihr Trainingspersonal keinen Zugang zur Halle haben?
- Falls ja, mit welcher Begründung?
- Welche Bemühungen wurden unternommen, um wie bereits in der Vergangenheit, blinden Sportlern adäquate Trainingsmöglichkeiten einzuräumen?
Antwort:
Die Sportlerinnen und Sportler mit Sehbeeinträchtigung kommen unterhalb des Bundeskaders immer mit einem Trainer in die Halle, der eine entsprechende Schließkarte besitzt. Wie viele Personen anschließend die Halle nutzen, wird leider nicht erfasst. In der Regel waren es aber zuletzt nicht mehr als fünf Aktive.
Voraussetzung für ein Training in der Werner-von-Linde-Halle ist eine Zugehörigkeit zu einem Bundes- oder Landeskader im Sinne der bereits genannten Nutzungsvereinbarung zwischen der OMG und dem Deutschen Leichtathletikverband (DLV). Sportlerinnen und Sportler sowie ihr Trainingspersonal die über keine entsprechende Berechtigung verfügen, dürfen somit die Halle nicht nutzen.
Seit 2015 findet einmal pro Jahr ein Lehrgang mit sehbeeinträchtigten Sportlerinnen und Sportlern statt. Um blinden Sportlerinnen und Sportlern ohne Kaderzugehörigkeit adäquate Trainingsmöglichkeiten einzuräumen, wäre eine Änderung der Nutzungsvereinbarung nötig.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.