Gibt es ein neues Betriebskonzept für den S-Bahn-Tieftunnel? Wo liegen die Gewinner und wo die Verlierer im Stadtgebiet?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 20.12.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 20.12.2016 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
In Ihrer Anfrage führen Sie sinngemäß Folgendes aus:
Das derzeitige Startkonzept für den Betrieb der 2. Stammstrecke sieht nur drei S-Bahn-Fahrten pro Stunde mehr in den beiden S-Bahn-Röhren vor (20 Fahrten statt 30 im ersten Tunnel und 13 Fahrten im neuen Tunnel) und wird an vielen städtischen Haltepunkten zu Verschlechterungen führen. Der im Start-Betriebskonzept angestrebte wenig ehrgeizige und schlecht merkbare 15-Minuten-Takt anstatt eines 10-Minuten-Taktes auf den Außenästen führt zu vielen Problemen mit dem 10/20-Minuten-Takt im Busverkehr der Stadt und in den Landkreisen sowie an den bestehenden U-Bahn-Verknüpfungen. Auch ist fraglich, ob und wie der vom Stadtrat geforderte Regionalverkehr im 2. Stammstreckentunnel fahren wird, da dessen Finanzierung unklar ist. Die bisherigen Entflechtungsmittel entfallen, die Länder erhalten dafür Umsatzsteuerpunkte die in den allgemeinen Länderhaushalt gehen. Der Bund stellt für den Betrieb, der nach der Bahnreform durch die Länder bestellten regionalen Bahnverkehr bis 2031 beginnend mit dem 1.1.2016, 8,2 Mrd. Euro zur Verfügung.
Frage 1:
Welche Münchner S-Bahn-Haltepunkte werden nach dem derzeitigen Startkonzept mehr, welche weniger als derzeit bedient?
Antwort:
Die neuen Überlegungen des Freistaates Bayern sind hier bisher nur aus der Presse bekannt. Den Berichten zufolge befindet sich das Betriebskonzept noch im Entwurfsstadium. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird auf den Freistaat Bayern zugehen und dringend um Einbindung in die weiteren Planungen bitten.Frage 2:
Gibt es bereits Anpassungskonzepte für den U-Bahn- und Busverkehr an den 15-Minuten-Takt?
Antwort:
Die Anpassungskonzepte für den städtischen ÖPNV können erst nach Vorliegen des endgültigen Startkonzeptes durch die MVG GmbH erarbeitet werden.
Frage 3:
Ist nach derzeitigen Erkenntnissen mit den zur Verfügung stehenden Län- derfinanzmitteln ein Mehrverkehr (Regionalverkehr) über das derzeitige Startkonzept hinaus möglich?
Antwort:
Überlegungen des Freistaates Bayern über die Verwendung der Länderfinanzmittel sind noch nicht bekannt. Die Landeshauptstadt München ist in diese Planungen noch nicht einbezogen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird dazu zunächst Informationen einholen.