Auch in München private Theater durch den Kulturfonds Bayern fördern!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Horst Lischka, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 4.1.2016
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadträte nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Stadt sich über den Bayerischen Städtetag dafür einsetzt, dass auch die freie Kultur-Szene in München durch Mittel des Kulturfonds Bayern gefördert werden kann.
Nach § 4, Nr. 9 b GeschO ist der Stadtrat München vor allem zuständig für Angelegenheiten, welche die kulturelle Entwicklung der Stadt entscheidend berühren.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 4.1.2016 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Ihr Antrag hat folgenden Wortlaut: „Die Stadt setzt sich über den Bayerischen Städtetag dafür ein, dass auch die freie Kultur-Szene in München durch Mittel des Kulturfonds Bayern gefördert werden kann.“
Ihren Vorschlag habe ich dem Vorstand des Bayerischen Städtetages mit der Bitte um Befassung übermittelt. In seiner Sitzung am 12.7.2016 hat der Vorstand nach eingehenden Beratungen im Kulturausschuss des Bayerischen Städtetages eine Empfehlung an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beschlossen, wonach künftig auch freie Gruppen und Initiativen aus der freien Szene, die in München oder Nürnberg tätig sind, eine Möglichkeit erhalten sollen, Mittel aus dem Kulturfonds zu beantragen. Mit Schreiben vom 21.7.2016 hat der Vorstand diesen Vorschlag Herrn Staatsminister Dr. Spaenle unterbreitet. In seinem Antwortschreiben vom 2.9.2016 teilte Herr Dr. Spaenle mit, dass seiner Ansicht nach aufgrund der sehr gut ausgestatteten kulturellen Infrastruktur in München und Nürnberg nach wie vor kein zusätzlicher Förderbedarf aus dem Kulturfonds Bayern besteht.Künstlerinnen und Künstler der freien Szene mit Wohnsitz in München und Nürnberg seien jedoch nicht per se von einer Kulturfonds-Förderung ausgeschlossen. Er weist darauf hin, dass der Freistaat Bayern aus Mitteln des Kulturfonds beispielsweise das Bayerische Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler (Mietkostenzuschüsse) aufgelegt hat, das keinen Förderausschluss für Künstlerinnen und Künstler aus München und Nürnberg enthält. Für Bildungsprojekte aus München und Nürnberg bestehe beim Bildungs-Kulturfonds ebenfalls keine Förderbeschränkung. Zudem könnten aus dem Kulturfonds Projekte mit landesweiter Bedeutung gefördert werden, auch wenn der Projektträger seinen Sitz in München oder Nürnberg hat oder die Veranstaltung auch in diesen Städten durchgeführt wird. Abschließend ver
wies Herr Staatsminister Dr. Spaenle auf einen Beschluss des Bayerischen Landtages, der in seiner Sitzung am 20. Juli 2016 einen Antrag auf Ausweitung der Kulturfonds-Förderung auf Projekte der freien Szene aus München und Nürnberg mehrheitlich abgelehnt habe.
Der Kulturausschuss des Bayerischen Städtetages hat in seiner Sitzung am 16.11.2016 von den leider ablehnenden und damit unbefriedigenden Ausführungen des Staatsministers Kenntnis genommen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag als erledigt gelten darf.