Kostenlose ÖPNV-Nutzung für „Flüchtlinge“ – wie sieht es in München aus?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 2.1.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 2.1.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Verschiedentlich gehen bundesdeutsche Kommunen inzwischen dazu über, ‚Flüchtlingen‘ die kostenlose Benutzung des öffentlichen Personennahver- kehrs wieder zu versagen, die für diesen Personenkreis vielerorts gratis ist. Auch für die bayerische Landeshauptstadt stellt sich diese Frage – auch hier sind ‚Flüchtlinge‘ ausweislich wiederholter Aussagen von Politikern und Me- dien ja längst erfolgreich in den Arbeits- und Wohnungsmarkt wie überhaupt in die Münchner Stadtgesellschaft integriert und sollten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel deshalb selbst aufkommen können.“
Zu Ihrer Anfrage vom 2.1.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch „Flüchtlinge“ in München derzeit geregelt? Inwieweit kommt der Freistaat oder die LHM im Rahmen von Sozialleistungen, Eingliederungshilfen oder anderen Leistungen für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel durch „Flüchtlinge“ oder Asylbewerber auf?
Antwort:
Es gibt in München keine Sonderregelung für Flüchtlinge. Fahrkarten müssen aus eigenen finanziellen Mitteln gekauft werden. Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können mit dem München Pass vergünstigte Fahrkarten erwerben (analog SGB II oder SGB XII Bezieher/innen).
Frage 2:
Falls „Flüchtlinge“ und Asylbewerber in München derzeit kostenlos den MVV benützen dürfen: wann beabsichtigt die LHM dieses Privileg wieder abzuschaffen? Wann wurde es eingeführt?
Antwort:
Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel war in der LH München für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu keiner Zeit kostenlos.