Information über Naturdenkmäler
Antrag Stadtrat Dr. Reinhold Babor (CSU-Fraktion) vom 25.8.2016
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag vom 25.8.2016 regen Sie an, zusätzlich zur vorhandenen Kennzeichnung der im Stadtgebiet ausgewiesenen Naturdenkmäler, Schilder mit Informationen über Baumart und Alter an oder neben den betroffenen Bäumen anzubringen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es sich um die Bereitstellung zusätzlicher Informationsschilder im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit handelt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 25.8.2016 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Die Liste der Naturdenkmäler, die Bestandteil der Naturdenkmalverordnung ist, enthält Angaben zu Anzahl, Baumart und Standort jedes einzelnen Naturdenkmals und beschreibt die Besonderheit der Bäume, die die Ausweisung begründen. Die Daten stehen interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Internet unter www.muenchen.de und dem Suchbegriff Naturdenkmalverordnung zur Verfügung. Die jeweiligen Naturdenkmäler können zudem über die ebenfalls im Internetauftritt enthaltene Schutzgebietskarte verortet werden.
Darüber hinaus kann die Naturdenkmalliste jederzeit bei der Unteren Naturschutzbehörde im Referat für Stadtplanung und Bauordnung angefordert oder eingesehen werden, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde stehen auch gerne persönlich für weitergehende Informationen zur Verfügung.
Ihr Vorschlag, die interessiertere Öffentlichkeit über diese bereits verfügbaren Informationen hinaus durch zusätzliche Beschilderung vor Ort über die Charakteristika der ausgewiesenen Naturdenkmäler zu informieren, würde das genannte Informationsangebot für alle am Naturschutz interessierten Bürgerinnen und Bürger sicher gewinnbringend abrunden.Derzeit stehen uns jedoch weder die notwendigen finanziellen Mittel noch die erforderlichen personellen Kapazitäten zur Verfügung, um eine derartige Beschilderung, die erforderliche konzeptionelle und graphische Gestaltung der Schilder eingeschlossen, als freiwillige Serviceleistung anbieten und auch dauerhaft erhalten zu können.
Im Zusammenhang mit der Ressourcenfrage muss insbesondere auch das Thema Vandalismus näher beleuchtet werden. Vandalismus stellt bei der Informationsbeschilderung im Bereich Naturschutz ein großes Problem dar, das nur schwer in den Griff zu bekommen ist. Hier liegen zahlreiche negative Erfahrungen aus anderen Schutzgebieten vor. Schilder werden häufig unmittelbar nach dem Aufstellen verschmiert, beklebt oder beschädigt. Die als attraktives Informationsangebot gedachte Beschilderung wird dadurch zum Ärgernis und führt bei den an der Information interessierten Bürgerinnen und Bürgern oftmals zu großem Unmut, der sich nicht selten auch gegen die für das Schild verantwortliche Untere Naturschutzbehörde richtet. Um diesbezüglich wirksam gegensteuern zu können, wären engmaschige Kontrollen erforderlich und die beschädigten Schilder müssten stets zeitnah ersetzt werden. Dies ist im „Regelbetrieb“ der Unteren Naturschutzbehörde jedoch nicht leistbar.
Aus den genannten Gründen sind bisher an den Naturdenkmälern keine zusätzlichen Hinweisschilder angebracht worden und auch für die Zukunft ist dies bei derzeit 99 Naturdenkmälern grundsätzlich nicht geplant.
Wir werden Ihren Antrag jedoch zum Anlass nehmen, im Rahmen der für die Jahre 2017/2018 geplanten Novellierung der Naturdenkmalverordnung eine Beschilderung besonders geschichtsträchtiger oder herausragender Einzelschöpfungen der Natur zu diskutieren und dies, soweit es uns realisierbar erscheint, in den Inschutznahmeprozess mit abschließender Stadtratsbefassung einzuspeisen.
Parallel dazu wird die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen ihrer Kapazitäten prüfen, inwieweit sie durch gezielte Ergänzung des Internetauftrittes dem Wunsch nach einer vertieften Information über die ausgewiesenen Naturdenkmäler gerecht werden kann.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.