München setzt sich gegen das Weihnachtsverbot in der Türkei ein!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 19.12.2016
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Am 19.12.2016 haben Sie den folgenden Antrag gestellt:
„Der Oberbürgermeister setzt sich über den Deutschen Städtetag bei der Bundesregierung dafür ein, dass an deutschen Schulen und Einrichtungen in der Türkei die freie Religionsausübung gewährleistet wird.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Münchner Stadtrat zuständig ist. Ihr Antrag betrifft jedoch eine Angelegenheit, für die die Landeshauptstadt München insgesamt nicht zuständig ist, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat nicht möglich ist.
Mit Ihrem Antrag wollen Sie erreichen, dass ich mich dafür einsetze, dass an deutschen Schulen und Einrichtungen in der Türkei die freie Religionsausübung gewährleistet wird.
Der Antrag hat damit außenpolitische Fragestellungen zum Inhalt. Für die Außenpolitik ist im föderalen Staatsaufbau grundsätzlich der Bund zuständig (vgl. Art. 32 GG, Art. 87 GG). Ohne eine spezifische kommunale Betroffenheit ist es der Landeshauptstadt München verwehrt, zu allgemeinen, überörtlichen und vielleicht hochpolitischen Fragen Resolutionen zu fassen oder für oder gegen eine bestimmte Politik Stellung zu beziehen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Az. 2 BvG 1/58, BVerfGE 8, 122). Die von Ihnen aufgeworfene Problematik betrifft die Landeshauptstadt München weder mehr noch weniger als jede andere Gemeinde in Deutschland.
Im Übrigen dürfte sich Ihr Ansinnen mittlerweile ohnehin erledigt haben. Presseberichten zu Folge wurde der Streit um das vermeintliche „Weihnachtsverbot“ an der in Rede stehenden türkisch-deutschen Schule inzwischen beigelegt.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.