Dem Sozialreferat stehen künftig rund 6.200 Wohnungen mehr zur Belegung über das Amt für Wohnen und Migration zur Verfügung als bisher. Es wird dazu die entsprechenden Belegungsbindungsverträge mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWG und GEWOFAG erneuern. Das hat der Sozialausschuss in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Aufgrund unterschiedlicher Finanzierungs- und Fördermodelle gab es immer wieder Auslegungsfragen, welche Wohnungen von den Verträgen erfasst sind und durch das Sozialreferat belegt werden können. Mit der Neufassung des Belegungsbindungsvertrages werden diese Unklarheiten nun ausgeräumt.
Insgesamt stehen dem Sozialreferat damit rund 33.000 Wohnungen zur Belegung zur Verfügung. 1990 wurden mit GWG und GEWOFAG erstmals Belegungsverbindungsverträge geschlossen. Ziel war es, den Großteil der nicht mehr unter die Sozialbindung fallenden Wohnungen weiterhin über das Amt für Wohnen und Migration zu vergeben. Alle frei gemeldeten Wohnungen werden auf der Online-Plattform „Soziales Wohnen Online (SOWON)“ angeboten. Registrierte Haushalte bzw. städtische Dienstkräfte können sich darauf bewerben und werden vom Amt für Wohnen und Migration in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit benannt.
Ebenfalls erneuert wird das Konzept Soziale Mietobergrenzen (KSM). Das KSM regelt die Miethöhe für den Großteil der Wohnungen, die vom Belegungsbindungsvertrag erfasst sind. Haushalte unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze erhalten einen Abschlag von 20 Prozent von der ortsüblichen Vergleichsmiete. So können Münchnerinnen und Münchnern mit geringem und mittlerem Einkommen bei Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften weiterhin günstigere als marktübliche Mieten garantiert werden.