Landespflegegeld – die Zeit läuft!
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 24.5.2018
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 24.5.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Die bayerische Staatsregierung hat im April dieses Jahres das Landespflegegeld beschlossen. Seit Anfang 2017 wird die Pflegebedürftigkeit neu, nicht nach Pflegestufen sondern nach Pflegegraden, zugeordnet. Noch vor der Landtagswahl im Oktober soll das Landespflegegeld zur Auszahlung kommen. Damit ist ein weiterer Baustein, dem hoffentlich eine nachhaltige, ‚bürokratiearme‘ Gesamtgrundlage ‚Pflegeunterstützungshilfen‘ folgt, auf den Weg gebracht. Das Landespflegegeld wird auf Antrag gewährt. In München müssen deshalb zeitnah Pflegebedürftige bzw. pflegende Angehörige zum Antragsprozedere informiert und beraten werden. Um die Umsetzung bzw. Bearbeitung zeitgerecht zu sichern, sollen bayerische Beamte durch Zuverdienste die Realisierung ermöglichen. (Inwieweit ein solches freiwilliges Modell auch für Beamte/Angestellte der Landeshauptstadt München in Frage kommt, um Rückstände abzuarbeiten, scheint überlegenswert.)
Es sind überwiegend Angehörige, die Pflegebedürftige versorgen und es muss Aufgabe der Landeshauptstadt München sein, dass pflegende Münchnerinnen und Münchner bis zum Herbst nicht nur ein Dankeschön, sondern auch die finanzielle Anerkennung für ihr Engagement erhalten.“
Zu Ihrer Anfrage vom 24.5.2018 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Übernimmt die Landesregierung die Federführung für die zeitnahe Bereitstellung einer umfassenden bayernweiten Information, Beratung und Hilfestellung für die Bürgerinnen und Bürger zum Landespflegegeld? Wenn ja, bitte darstellen. Wenn nein, wer konkret ist Zielgruppe des Landespflegegeldes (Erwachsene, Kinder)?
Antwort:
Das Bayerische Landespflegegeldgesetz ist derzeit noch nicht verabschiedet. Umfassende Informationen können daher noch nicht erteilt werden. Die Anträge können seit dem 8.5.2018 gestellt werden und liegen in allen Dienststellen des Sozialreferates mit Parteiverkehr auch in gedruckter Form aus. Insbesondere sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialbürgerhäusern informiert.
Die Landeshauptstadt München ist für das Landespflegegeld nicht zuständig. Hierzu können sich die Bürgerinnen und Bürger per Telefon an Bayern Direkt, die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung wenden (Tel. 089/12 22 213). Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit per E-Mail unter fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de Kontakt aufzunehmen. Die Informationen sind über die Website www.landespflegegeld.bayern.de abrufbar.
Zielgruppe des Landespflegegeldes sind alle Menschen mit Pflegebedarf – auch Kinder – ab Pflegegrad 2. Die Versorgungsform ist dabei unerheblich.
Frage 2:
Wie viele pflegende Angehörige können das Landespflegegeld in München beanspruchen?
Antwort:
Laut Bayerischem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Statische Berichte über Pflegeeinrichtungen (ambulante sowie stationäre) und Pflegegeldempfänger in Bayern, Ergebnisse der Pflegestatistik vom 31.12.2015, waren in 2015 in München insgesamt 20.051 Personen im ambulanten Bereich Empfängerinnen/Empfänger von Leistungen aus der Pflegeversicherung. Davon bezogen 12.082 Personen Pflegegeld und 7.969 Personen Pflegesachleistungen. Im stationären Bereich (vollstationäre Pflege) handelte es sich zum 31.12.2015 um 6.694 Personen. Aktuellere Zahlen liegen nicht vor.
Anspruchsberechtigt sind nach der unter Antwort zu Frage 1 genannten Website die Pflegebedürftigen selbst – unabhängig, ob sie ambulant versorgt werden oder in einer stationären Einrichtung leben.
Frage 3:
Wo und wie können die notwendigen Antragsformulare digital oder alternativ abgerufen werden?
Antwort:
Die Antragsformulare können digital unter der unter Frage 1 genannten Website abgerufen werden und liegen auch an vielen Dienststellen des Sozialreferates aus.
Frage 4:
Wer steht den Münchnerinnen und Münchnern für Beratung und Hilfestellungen zur Verfügung? Hat die Landeshauptstadt München bereits digitale oder sonstige Medien auf den Weg gebracht damit kein Betroffener „leer“ ausgeht?
Antwort:
Für die Ausgabe der Anträge stehen die Dienststellen des Sozialreferates zur Verfügung. Da, wie bereits unter Frage 1 ausgeführt, das Bayerische Landespflegegeldgesetz noch nicht verabschiedet ist, kann eine allgemeine Beratung zwar in den Dienststellen erfolgen. Weitergehende Beratung ist jedoch nur bei der zuständigen Landespflegegeldstelle bzw. bei der Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung möglich.