Lösungen fürs Bahnhofsviertel 3: Baustellen rund um den Münchner
Hauptbahnhof
Antrag Stadtrats-Mitglieder Verena Dietl, Hans Dieter Kaplan, Horst Lischka, Gerhard Mayer, Christian Müller, Klaus Peter Rupp und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 8.11.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
In Ihrem Antrag vom 8.11.2017 fordern Sie Lösungen fürs Bahnhofsviertel in Bezug auf Baustellen rund um den Münchner Hauptbahnhof sowie einer verbindlichen Vereinbarung eines Konzeptes zur Baustellenabwicklung. Dieses Konzept soll insbesondere folgende Punkte beinhalten:
-Die Vermeidung unübersehbarer Räume
-Eine positive Gestaltung der jeweiligen Baustelle und deren
Abgrenzungen
-Ein jeweils klares Belieferungskonzept
-Eine entsprechende Beleuchtung der entstehenden Räume
Der Inhalt des Antrages betrifft Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Der Vollzug dieser Vorschriften ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftweg zu beantworten.
Das Kreisverwaltungsreferat in seiner Funktion als Straßenverkehrsbehörde verkennt nicht die Probleme und Schwierigkeiten, die bei der Durchführung von zeitlich und räumlich eng aneinander liegenden Bauvorhaben entstehen. Es ist uns auch durchaus bewusst, dass die vielen anstehenden Bauvorhaben (2. S-Bahn-Stammstrecke, Gleissanierung Trambahn, Fugensanierung Untergeschoss, Abbruch und Neubau Bahnhofsgebäude, etc.) gerade in einem so hoch frequentierten und sensiblen Bereich wie dem Bahnhofsviertel zu teilweise erheblichen und langwierigen Belastungen und Einschränkungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der anliegenden Geschäfte und Gewerbebetriebe führen werden.Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde besteht jedoch nur die Möglichkeit, verkehrsregelnd Einfluss zu nehmen, das heißt, es können lediglich Auflagen unter den Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit und -ordnung erteilt werden.
Dennoch versucht das Kreisverwaltungsreferat aktiv, die Vielzahl an Bauvorhaben gemeinsam mit den Maßnahmeträgern, den bauausführenden Firmen, Ingenieurbüros, Interessenverbänden (z.B. City Partner), Behördenvertretungen, dem örtlichen Bezirksausschuss und der Polizei im Rahmen seiner Möglichkeiten so aufeinander abzustimmen und durchzuführen, dass die Beeinträchtigungen für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und die Bürgerinnen und Bürgern so gering wie möglich gehalten werden. Selbstverständlich ist es uns dabei auch ein Anliegen, die jeweiligen Bauvorhaben und die Baustelleneinrichtungsflächen so zu gestalten, dass auch die in dem Antrag genannten Sicherheitsaspekte ausreichend Berücksichtigung finden. Hier sind wir jedoch in hohem Maße auf die Mitwirkung der jeweiligen Maßnahmeträger und der bauausführenden Firmen angewiesen. Aktuell finden hierzu bereits Abstimmungsgespräche statt.
Auch bei den bisher durchgeführten Bauvorhaben rund um den Hauptbahnhof stand das Kreisverwaltungsreferat mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) in engem Kontakt, um die Gestaltung der Baustelle weiter zu verbessern und damit das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen.
Die DB AG prüft derzeit ein helleres und freundlicheres Layout für den Sichtschutz der Bauzäune. Hier sollen Abbildungen des Bauvorhabens den Besucherinnen und Besuchern des Hauptbahnhofs verdeutlichen, welche Maßnahmen zukünftig am Bahnhofsvorplatz durchgeführt werden.
Bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Abmontieren von Fahrradständern am Ausgang des Bahnhofs, sorgten für ein leichteres Passieren von Fußgängern.
Eine weitere Maßnahme der DB AG war eine zusätzliche Ausleuchtung der Baustelle zur Vermeidung von Tatgelegenheitsstrukturen.
Das Kreisverwaltungsreferat wird sich bei den anstehenden Bauvorhaben im Rahmen seiner Möglichkeiten auch in Zukunft aktiv mit einbringen, um eine sichere Baudurchführung zu gewährleisten und die Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Die verspätete Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen.