Kostenloses M-Wasser auf der Wiesn anbieten!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Dominik Krause, Sabine Krieger, Hep Monatzeder, Sabine Nallinger, Thomas Niederbühl, Dr. Florian Roth und Oswald Utz (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 22.12.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
Sie haben am 22.12.2017 den Antrag Nr. 14-20/A 03713 gestellt (Anlage 1), wonach die Landeshauptstadt München in Kooperation mit den SWM eine kostenfreie M-Wasserbar auf dem Familien-Platzl der Wiesn organisieren soll.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die von Ihnen angesprochene Aufstellung einer Wasserbar fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke München GmbH - SWM.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, ich erlaube mir daher, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft hat die SWM um Stellungnahme gebeten.
Die SWM sehen sich aus technischen und organisatorischen Gründen nicht in der Lage, das Vorhaben umzusetzen. In Ihrer Stellungnahme teilen die SWM dazu mit:
„Die vorgeschlagene kostenfreie Abgabe lässt sich vor dem Hintergrund des finanziellen Aufwandes und angesichts laufender Einsparungsvorgaben nicht darstellen. Zudem ergeben sich mehrere technische Probleme: zunächst müsste für eine Abgabe mit Mehrwegbechern eine Spüleinrichtung aufgestellt werden. Da mit einer hohen Nachfrage gerechnet werden kann, müsste diese entsprechend groß ausgelegt sein. Bei den Tollwood-Festivals entfällt dieser Aufwand, da die Abgabe des Trinkwassers mittels eines mitzunehmenden Glases erfolgt. Dies dürfte für die Wiesn aus Sicherheitsgründen nicht möglich sein. Darüber hinaus würden für gesprudeltes Wasser CO2-Flaschen in größerer Menge benötigt, die entsprechend der Gefahrstoffverordnung fachgerecht gelagert werden müssten. Hier eineden Sicherheitsanforderungen entsprechende Lösung zu finden, wäre mit erheblichem Aufwand verbunden.“
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft weist ergänzend darauf hin, dass wegen des in der Oktoberfestverordnung festgelegten Glasflaschenverbots die Abgabe des M-Wassers in selbst mitgebrachte Glasgefäße aus Sicherheitsgründen kritisch zu bewerten ist.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag als erledigt gelten darf.