Nutzung des Geländes des Golfplatzes in Thalkirchen auch im Winter
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 19.10.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei dem Inhalt Ihres Antrages handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich, weshalb die Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, gemeinsam mit dem Münchner Golfclub e.V. zu prüfen, wie bestimmte Flächen des Golfplatzes in Thalkirchen auch im Winter zum Beispiel für Langlauf genutzt werden können.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das angesprochene Grundstück ist dem Münchner Golfclub e.V. per Mietvertrag bis 31.12.2024 überlassen.
Das Grundstück ist dem Unterabschnitt 8.800, Alleen und Anlagen zugeordnet und steht damit in der Verwaltung des Baureferats, Abteilung Gartenbau. Diese ist auch für das Spuren und die Pflege der Münchner Langlauf-Loipen verantwortlich.
Das Gelände des Golfplatzes ist grundsätzlich für eine Loipe geeignet. Die nächstgelegene Loipe befindet sich zwischen Flaucher und Reichenbachbrücke, also nur etwa 2 km entfernt.
Die Abteilung Gartenbau weist darauf hin, dass nach ihren Erfahrungen nur etwa zweimal pro Winter überhaupt die Möglichkeit besteht, eine Loipe zu spuren. In München gibt es zudem nur ein Loipenspurgerät, welches mit dem Spuren der bestehenden Loipen bereits mehr als ausgelastet ist. Das Anlegen einer Langlaufloipe ist deshalb wenig erfolgversprechend und bietet wegen der vorhandenen Loipe in den Isarauen in unmittelbarer Nähe keinen sportlichen Mehrwert.Eine Nutzung für andere Wintersportarten wie Alpinski, Eislaufen, Eisstockschießen oder Rodeln kommt wegen der Topographie des Geländes bzw. der im Allgemeinen schlechten Schneelage nicht in Betracht.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.