Wohnungsnot aktiv bekämpfen – Warteliste des Wohnungsamtes abarbeiten
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Rathaus Umschau 134 / 2018, veröffentlicht am 17.07.2018
Wohnungsnot aktiv bekämpfen – Warteliste des Wohnungsamtes abarbeiten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom
15.3.2018
Antwort Sozialreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, die Landeshauptstadt München solle beim Freistaat einen Zuweisungsstopp für anerkannte Flüchtlinge beantragen, bis die Warteliste des Amtes für Wohnen und Migration für Sozialwohnungen zu 50 Prozent abgearbeitet ist.
Die Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Bayerns ist in § 3 der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetzes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) mit festgelegten Quoten gesetzlich geregelt. Die Landeshauptstadt München hat hier daher keine Entscheidungskompetenz.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.