Zugeparkte Stellplätze mit E-Ladestationen
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Rathaus Umschau 134 / 2018, veröffentlicht am 17.07.2018
Zugeparkte Stellplätze mit E-Ladestationen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kristina Frank, Manuel Pretzl, Johann Sauerer und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 22.11.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihr Antrag „Zugeparkte Stellplätze mit E-Ladestationen“ lautet wie folgt: „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen gegen das unberechtigte Zuparken von Stellplätzen mit E-Ladestationen zu ergreifen.“
Der Inhalt Ihres Antrags betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Gemäß Zuständigkeit wurde der Antrag an mich weitergeleitet. Ich kann Ihnen Folgendes zum Sachverhalt mitteilen:
Mit dem Integrierten Handlungsprogramm zur Förderung der Elektromobilität (IHFEM) baut die Landeshauptstadt München die Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum massiv aus. Um eine entsprechende Anreizwirkung zum Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu erreichen, muss auch gesichert sein, dass die Ladepunkte entsprechend genutzt werden können und nicht von anderen Fahrzeugen blockiert werden. Dazu steht das Kreisverwaltungsreferat in einem intensiven Austausch mit der Polizei sowie weiteren relevanten Akteuren. Die aktuelle Lage stellt sich wie folgt dar:
Probleme durch Fehlbelegung:
Durch den starken Ausbau der Ladeinfrastruktur in den letzten Monaten ist die Anzahl der Beschwerden von E-Autonutzern über fehlende Lademöglichkeiten massiv zurückgegangen. In der Regel werden an einem Standort vier Ladepunkte angeboten. Für eine(n) E-Auto-Besitzer(in) bedeutet dies im Normalfall einen freien Ladeplatz vorzufinden (unabhängig davon, ob die anderen Ladeplätze regelkonform belegt werden). Das KVR erreichen derzeit nur wenige Anfragen diesbezüglich. Auch von den E-Carsharing-Betreibern werden uns aktuell keine Probleme gemeldet.
Kontrolle und Ahndung der Fehlbelegung:
Ca. die Hälfte der bislang errichteten Elektroladesäulen befindet sich im Überwachungsbereich der Kommunalen Verkehrsüberwachung des KVR. Die Überwachung aller sonstigen E-Ladeplätze fällt in den Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München. Die Kontrolle der Ladepunkte vorElektroladesäulen bildet einen Überwachungsschwerpunkt. Die Höhe der Verwarnungen für das verbotswidrige Parken an einer Ladestation beträgt bis zu 30 Euro. Sie richtet sich unter Berücksichtigung des verwendeten Verkehrszeichens nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, der diese verbindlich festlegt. Eine eigene Möglichkeit der Erhöhung der genannten Beträge für Kommunen besteht nicht.
Möglichkeit des Abschleppens von Falschparkern und neue Beschilderung
Das Abschleppen von verbotswidrig geparkten Fahrzeugen ist ausschließlich eine polizeiliche Maßnahme. Jedoch hat das KVR in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium eine Änderung der Beschilderung von E-Ladeplätzen angeordnet, so dass hier die Voraussetzung für ein mögliches Abschleppen durch die Polizei erfüllt ist. Ab sofort sind E-Ladeplätze in München positiv beschildert („P“-Zeichen 314 StVO). Zusätzlich sind alle Ladepunkte im Stadtgebiet neben der Beschilderung auch mit weißen Parkmarkierungen auf dem Boden und einem jeweils mittig aufgebrachten Symbol für Elektrofahrzeuge gekennzeichnet. Mit der Neubeschilderung stellt das Kreisverwaltungsreferat deutlich heraus, dass die Ladepunkte rund um die Uhr ausschließlich für Elektrofahrzeuge reserviert sind.
Ich gehe davon aus, dass der Sachverhalt damit abschließend beantwortet ist und stehe für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.