Ab sofort dürfen Elektrofahrzeuge, kurz E-Fahrzeuge genannt, im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München zwei Stunden kostenlos parken. Die Stadt München geht damit einen weiteren Schritt in Richtung Förderung der Elektromobilität.
Die Fahrzeughalterinnen und -halter müssen eine Parkscheibe auslegen, damit sie die ersten beiden Stunden kostenlos parken können. Wer sein Fahrzeug länger abstellen möchte und die vor Ort festgesetzte Höchstparkdauer nicht überschreitet, muss nach spätestens zwei Stunden zurückkehren und einen gebührenpflichtigen Parkschein lösen. Ab 19. Oktober wird die Regelung der zwei kostenfreien Stunden auch über die Smartphone-App „Handyparken“ verfügbar sein. Wenn das E-Fahrzeug länger als zwei Stunden geparkt wird, erfolgt die Rabattierung bei der Bezahlung über die App automatisch.
Das kostenfreie Parken für zwei Stunden gilt für alle E-Fahrzeuge in allen von der Stadt bewirtschafteten Gebieten und wird zusätzlich zur örtlichen Parkregelung angewendet. Die Gebührenermäßigung ist zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet. Nach Ablauf dieser Frist entscheidet der Stadtrat erneut über das weitere Vorgehen.
Die Förderung der Elektromobilität ist vor dem Hintergrund der hohen Luftschadstoff- und Lärmbelastung ein wichtiges Thema. Daher hat sich die Landeshauptstadt München dazu entschieden, Elektrofahrzeuge bei den Parkgebühren zu entlasten. Eine generelle Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge erfolgt nicht, da dies die Nachfrage nach Stellplätzen erhöhen und somit verkehrsplanerischen und umweltpolitischen Leitlinien entgegenwirken würde. Die Lenkungswirkung des Parkraummanagements bleibt daher erhalten.
Weitere Informationen können unter www.muenchen.de/verkehrsplanung abgerufen werden.