Fußgänger gegen Fahrradfahrer – Konflikte entschärfen Radwege an Bushaltestellen Rot markieren!
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (Liberal-Konservative Reformer) vom 27.4.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag hat zum Inhalt, zur Entschärfung von Konflikten zwischen Radverkehr und Fahrgästen, Radwege im Bereich von Bushaltestellen rot einzufärben und ein Fahrradsymbol aufzubringen.
Das Kreisverwaltungsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Markierungen und Beschilderungen richten sich nach den §§ 39 ff. StVO. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 27.4.2018 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Zu 1.
Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, mögliche o.g. Gefahrenzonen zu ermitteln und die dortigen Radwege zeitnah farblich zu markieren.
Antwort:
Den für die Planung und Anordnung von Radverkehrsanlagen neben der StVO einschlägigen Regelwerken ERA 2010 und RASt 2006 ist zur Roteinfärbung zu entnehmen, dass diese bei Vorliegen besonderer Gefahrenpunkte oder Problemstellen zum Einsatz kommen soll, um eine Signalwirkung für diese Stellen zu entfalten. Derartige Gefahrstellen (z.B. Einfahrten von Tankstellen, Zweirichtungsradwege über Einmündungen oder stark befahrene Grundstückszufahrten, weit abgesetzte bauliche Radwege, fehlende Sichtbeziehungen im Rechtsabbiegevorgang u.ä.) sind abhängig von den baulichen Gegebenheiten und der Verkehrsfrequenz.Begründet auf dem Gedanken der Vermeidung des „inflationären Gebrauchs“ solcher Roteinfärbungen ist deren Einsatz streng reglementiert im Beschluss des Bauausschusses vom 11.5.1999 („Roteinfärbung von Radwegen“). Die Entscheidung über den Einsatz liegt aktuell beim Baureferat. Die Verkehrsbehörde beim Kreisverwaltungsreferat hat dabei nur ein Empfehlungsrecht.
Durch den stetigen Zuzug nach München und der damit untrennbar verbundenen Zunahme der Zahl der VerkehrsteilnehmerInnen entstehen
ebenso stetig neue, bzw. verschärfen sich bestehende Konfliktsituationen. Daher ist es angezeigt, das bisherige Prinzip zu Roteinfärbungen in diesem Lichte neu zu betrachten und ggf. zu erweitern und fortzuschreiben. Die Zuständigkeit zur Anordnung und damit die Entscheidungskompetenz für solche Markierungsmaßnahmen soll dabei mittelfristig auf das Kreisverwaltungsreferat übergehen.
Vor diesem Hintergrund und anlässlich verschiedener Stadtratsanträge wurde der zukünftige Umgang mit Roteinfärbungen vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat und dem Baureferat in der Beschlussvorlage „Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in München – Fortschreibung und Radverkehrsbericht 2017“ vom 31.1.2018 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 09964) ausführlich behandelt.
Das Kreisverwaltungsreferat wurde darin u.a. hinsichtlich der Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen mit der Durchführung von verschiedenen Verkehrsversuchen und deren Auswertung beauftragt. Darin enthalten ist auch eine aktive Analyse des Straßennetzes auf optimierungsbedürftige Stellen und die Weiterentwicklung der Handlungsempfehlungen aus dem Beschluss des Bauausschusses aus 1999.
Ziel dabei ist es, auf der Grundlage der hierbei gewonnenen Erkenntnisse das bisherige Konzept aufzugreifen und angepasst an die aktuelle Entwicklung fortzuschreiben.
Wir werden Ihren Vorschlag „Roteinfärbung von Radwegen an Haltestellen“ inklusive einer aktiven Analyse des Straßennetzes gerne in diese Prüfung aufnehmen und auch in dieser Konzeption behandeln.
Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen noch mitteilen, dass uns mit Schreiben vom 25.6.2018 zu dieser Thematik auch eine Stellungnahme des Behindertenbeirates der Landeshauptstadt München erreicht hat. Wirwerden die darin vorgebrachte Argumentation ebenfalls in diesem Rahmen prüfen und nach Möglichkeit bei der Konzeption und der späteren Umsetzung berücksichtigen.
Im o.a. Grundsatzbeschluss wurden die dafür nötigen Ressourcen beantragt und die Zuschaltung des notwendigen Personals vom Stadtrat in der Folge auch beschlossen. Mit der Besetzung der Stellen, inklusive deren fachlicher Einarbeitung, ist allerdings nicht vor Mitte 2019 zu rechnen. Der Beginn der Prüfung und die Umsetzung sind abhängig von dieser Personalzuschaltung.
Dem Antrag kann daher nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.