Stadt München unterstützt die Komödie im Bayerischen Hof bei der Suche nach Proberäumen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 5.2.2018
Antwort Kulturreferent Dr. Hans-Georg Küppers:
Zunächst möchte ich mich für die Fristverlängerung zur Beantwortung Ihres Antrags herzlich bedanken.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen die Unterstützung der Komödie im Bayerischen Hof bei der Suche nach Proberäumen. Für die Beratung der Geschäftsführung der Komödie bei der Raumsuche sowie die Kontaktvermittlung zu möglichen Anbietern von Flächen ist gemäß Geschäftsordnung keine Zuständigkeit des Stadtrats gegeben.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 5.2.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie bitten mit Ihrem Antrag um Unterstützung der Komödie im Bayerischen Hof bei der Suche nach Proberäumen.
Der Geschäftsführer der Komödie, Herr Professor Thomas Pekny, hatte sich Ende des vergangenen Jahres an das Kulturreferat gewandt. Er informierte darüber, dass der Vertrag der Probebühne zum 31.3.2018 gekündigt wurde. Herr Professor Pekny hat das Kulturreferat um Unterstützung bei der Suche nach alternativen Flächen gebeten. Das Kommunalreferat wurde mit der Suche nach geeigneten und freien Räumlichkeiten beauftragt, es konnte jedoch keine Fläche im städtischen Bestand angeboten werden. Auch die städtischen Wohnbaugesellschaften wurden angesprochen und die Kontakte vermittelt.
Parallel zu den Gesprächen bzgl. eines Objekts der GEWOFAG hat die Geschäftsführung der Komödie im Bayerischen Hof eigenständig einen alter-nativen Standort für die Probebühne in Pasing gefunden und konnte somit den Betrieb des Theaters aufrechterhalten.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.