Mehr Transparenz bei SOWON!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 22.6.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen:
„1. Die städtische Online-Wohnungsplattform SOWON wird um ein zusätzliches, online einsehbares Informationsangebot darüber erweitert, -nach welchen konkreten Kriterien die Punktevergabe bei der Zuweisung der Dringlichkeit erfolgt;
-welche zusätzlichen Dokumente ein Bewerber ggf. einreichen kann, um damit ggf. eine für ihn vorteilhaftere Punktevergabe zu bewirken. 2. Die Vergabe der Dringlichkeitsstufe durch das Amt für Wohnen und Migration, die aus dem ergangenen Registrierbescheid hervorgeht, wird künftig transparent, d.h. für den Bewerber nachvollziehbar ausgewiesen. 3. Gegen den ergangenen und für den Bewerber nachvollziehbaren Registrierbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Begründung:
Seit Ende Oktober 2016 ist die neue Online-Wohnungsplattform ‚Soziales Wohnen online‘ (SOWON), die vom Amt für Wohnen und Migration zur Vergabe von geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) genutzt wird, in Betrieb.
Wohnungssuchende mit einem gültigen Registrierbescheid haben über SOWON die Möglichkeit, online nach Wohnungsangeboten zu suchen und ihre Bewerbung abzugeben.
SOWON basiert wie das frühere Vergabeverfahren auf Dringlichkeitsstufen, die bei der Antragsbearbeitung auf der Grundlage eines Punktesystems vergeben werden.
In die Bewertung durch das Amt für Wohnen und Migration fließen dabei verschiedene Faktoren wie Familienstand, Kinder, materielle Situation, Behinderung, besondere Bedürftigkeit etc. ein.
Aber: SOWON ist völlig intransparent. Bewerber, die sich bei SOWON registrieren lassen, können nicht nachvollziehen, aufgrund welcher Punkte- vergaben durch das Amt für Wohnen und Migration ihre Dringlichkeits-Einstufung zustandekommt und ob sie möglicherweise fehlerhaft ist. Eine Prüfung des ergangenen Registrierbescheides ist nicht vorgesehen. Auch finden sich auf der Benutzeroberfläche des Registriersystems keine Hinweise darauf, welche Dokumente vom Bewerber ggf. einzureichen sind, die eine vorteilhaftere Punktevergabe bewirken können, also z.B. ärztliche Atteste. Das ist ausgesprochen nutzerunfreundlich und wenig bürgernah.Hier hat die Forderung nach mehr Transparenz bei SOWON ihren Platz. Zu fordern ist sowohl eine angemessene Information für Bewerber darüber, wie viele Punkte wofür konkret vergeben werden, als auch über ggf. vorzulegende Dokumente, die sich positiv auf die Punktevergabe und damit die Zuteilung der Dringlichkeitsstufe auswirken können. Auch der durch das Amt für Wohnen und Migration ergehende Registrierbescheid muß transparenter, d.h. für den Bewerber nachprüfbar sein, und es muß ihm erforderlichenfalls – wie etwa einem Steuerbescheid – wider- sprochen werden können.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 22.6.2017 teile ich Ihnen aber Folgendes mit: Am 20.7.2017 wurde im Sozialausschuss der Beschluss „Wohnungsantrag online“ einstimmig beschlossen. Ab 2020 sollen Wohnungssuchende Anträge für geförderte Wohnungen online stellen können. Dazu wird die vorhandene Plattform SOWON um ein Modul erweitert. Wohnungssuchende werden durch die Antragstellung geführt und wissen, welche Daten und Dokumente für eine erfolgreiche Antragstellung benötigt werden.
Bis dahin ist es Aufgabe der Sachbearbeitungen, den geschilderten Sachverhalt der Wohnungssuchenden zu bewerten und den Tatbestand mit der höchsten Dringlichkeit als Grundlage für die Registrierung heranzuziehen. Die Begründung zur Dringlichkeitseinwertung wird, wie gesetzlich gefordert, im Bescheid erläutert.
Seit 2007 kann gegen Registrierbescheide ausschließlich Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht werden. Darauf wird in der Rechtsbehelfsbelehrung zum Bescheid hingewiesen. Dennoch werden eingehende Widersprüche und andere als solche erkennbaren Schreiben im Sinne der freiwilligen Selbstkontrolle bearbeitet und ggf. Anpassungen der Bescheide veranlasst.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.