Energieversorgung auf der Wiesn – Haben Festbezieher Wahlmöglichkeiten?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 7.8.2018
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 7.8.2018 führten Sie als Begründung aus:
„Jährlich werden auf dem Oktoberfest fast drei Millionen Kilowattstunden Strom und ungefähr 200.000 Kubikmeter Erdgas verbraucht. Mit der Menge an Strom könnten 1.100 Haushalte für ein Jahr versorgt werden und mit dem Verbrauch an Gas 85 Einfamilienhäuser ein Jahr lang heizen und Warmwasser erzeugen. Bei diesen Verbrauchsmengen ist es für jeden einzelnen Beschicker lohnenswert, einen günstigen Anbieter für Strom und Erdgas zu wählen. In den Betriebsvorschriften für das Oktoberfest 2018 ist nicht klar ersichtlich, ob die Festbezieher die SWM als Strom- und Erdgasanbieter nehmen müssen. Unter den Bestimmungen für die Stromversorgung zur Stromlieferung heißt es nur: ‚Sofern die Stromlieferung durch die SWM Versorgungs GmbH erfolgt, gelten die nachfolgenden veröffent- lichten Preise...‘. Bei den Bestimmungen für die Gasversorgung werden direkt die Erdgaspreise der SWM Versorgungs GmbH angegeben.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen habe ich die Stadtwerke München GmbH befragt und kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Können die Festbezieher ihren Stromanbieter frei wählen?
Antwort:
Ja.
Frage 2:
Wenn ja, wie werden diese darauf hingewiesen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Festbezieher können Strom und Erdgas frei beziehen. Strom und Erdgas sind Produkte, die sich bereits seit Jahren im freien Wettbewerb befinden. Dieser freie Wettbewerb gilt sowohl für Privatkunden (was durch die diver-sen, intensiv werbenden Vergleichsportale allgemein bekannt sein dürfte) als auch für Geschäftskunden (als welche bei den SWM die Festbezieher betreut werden) in gleichem Maße.
Frage 3:
Können die Festbezieher ihren Erdgasanbieter frei wählen?
Antwort:
Ja.
Frage 4:
Wenn ja, wie werden diese darauf hingewiesen? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort 2.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.