Geisterhaus verkehrssicher machen!
Antrag Stadträtin Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 29.5.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Am 29.5.2018 haben Sie zum stadteigenen Flurstück 844/18 Gemarkung Schwabing in der Herbert-Bayer-Straße 3 einen Antrag gestellt, der wie folgt lautet:
„Die Landeshauptstadt München kommt ihrer Verkehrssicherungspflicht nach und entfernt die Gefahrenquellen rund um das ‚Geisterhaus‘ (ehemaliger Gartenbaubetriebshof an der Herbert-Bayer-Straße) und sichert das Gebäude entsprechend bis zum Abbruch des Gebäudes ab. Begründung:
Vorbehaltlich der Stadtratsentscheidung plant das Kommunalreferat, Immobilienservice, auf dem Grundstück Flurstück 844/18 Schwabing eine Bebauung im geförderten Wohnungsbau. Die Wohnbebauung soll durch eine integrierte Kindertagesstätte und das Familienzentrum mit Kindertreff in einem Gebäude ergänzt werden.
Momentan ist das betreffende Gebäude leider nur mangelhaft abgesichert und verkommt zunehmend. Eingeworfene Scheiben, Glassplitter, kaputte Zäune etc. liegen herum und stellen eine nicht unerhebliche Gefahr dar, da das Grundstück unmittelbar an einen Kinder- und Jugendspielplatz grenzt.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, die Verkehrssicherheit auf dem Grundstück 844/18 zu gewährleisten. Der Inhalt des Antrags betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
1) Zur aktuellen Flurstückssituation:
Auf dem Flurstück 844/18 befinden sich neben dem ehemaligen Gartenbaustützpunkt auch Garagen und Lagerhallen. Da die Nutzung der Gebäude bereits vor geraumer Zeit aufgegeben wurde, konnte mangels ununterbrochener Anwesenheit leider in der Vergangenheit nicht verhindert werden, dass Scheiben eingeworfen worden sind. Das Grundstück ist jetzt hinlänglich abgesichert.2) Durchgeführte Maßnahmen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht:
a) Gebäude- und Geländekontrollen
Seit mehreren Monaten wird das Haus mehrfach pro Woche von einer Sicherheitsfirma kontrolliert und bestreift.
b) Abriegelung des gesamten Grundstücks
Das lange Schiebetor, das sich links von dem Haus an der Straßenfront zur Herbert-Bayer-Straße befindet, ist bereits mehrfach repariert und verschlossen worden. Zuletzt wurde es mit einer festen Kette und einem Bauzylinderschloß versehen. So kann es nicht von Unbefugten geöffnet und das Grundstück darüber nicht betreten werden.
Das Flurstück wurde an drei Seiten (östlich, südlich und westlich) mit einem Maschendrahtzaun und zum Teil mit festen Zaunelementen versehen. Der Zustand der Zäune wird regelmäßig überwacht und diese bei Bedarf erneut repariert.
Das im Norden angrenzende, nichtstädtische Flurstück 844/17 Gemarkung Schwabing (ehemals Münchner Stadtentwässerung) ist an drei Seiten mit einer Mauer umgeben. Der auf der westlichen Seite vorhandene Zwischenraum zum Flurstück 844/18 Gemarkung Schwabing von etwa einem Meter Breite wurde mit hohen Holzwänden abgedichtet. Auf der östlichen Seite sind die beiden Flurstücke über das Haus Herbert-Bayer-Straße 3 miteinander verbunden. Damit sind beide Grundstücke optisch miteinander zu einem großen Flurstück vereint und rundherum mit Mauern und Zäunen umgeben.
3) Ergebnis:
Die Verkehrssicherheit wird gewährleistet.
Das ehemalige Gelände der Münchner Stadtentwässerung, Flurstück 844/17, wurde Ende Dezember 2017 verkauft und steht nun im privaten Eigentum.
Das in Rede stehende, sich südlich anschließende Flurstück 844/18 steht zum Verkauf. Aktuell wird vom Kommunalreferat ein Bauträger gesucht. Um das Verfahren zu beschleunigen, hat das Kommunalreferat bereits den Auftrag zum Abbruch des ehemaligen Gartenbaustützpunktes erteilt. Dieser Abbruch steht unmittelbar bevor.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit in Ihrem Sinne abgeschlossen ist.