Ist ein bayerischer Hausmeister ein Nachteil für eine Schule?
Anfrage Stadtrat Hans Podiuk (CSU-Fraktion) vom 20.11.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
In Ihrer Anfrage vom 20.11.2017 führen Sie aus:
„Der Presse war zu entnehmen, dass auf der Homepage der Grund- und Mittelschule an der Walliser Straße die bayerische Abstammung des Hausmeisters und die Verwendung des bayerischen Dialektes als Nachteil für die Schule betrachtet wird.“
Nachdem sich die Fragen auf verschiedene Zuständigkeitsbereiche beziehen, wurden das Personal- und Organisationsreferat und das Direktorium miteinbezogen. Ihre Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Sind die Angestellten an Münchner Schulen angewiesen keinen Dialekt zu sprechen?
Antwort:
Im Referat für Bildung und Sport gibt es keinerlei Anweisung an die Beschäftigten, keinen Dialekt zu sprechen. In vielen Bereichen werden vor allem an den Schulen und Kindertageseinrichtungen Personen beschult bzw. betreut, die aufgrund ihrer Herkunft Dialekt nicht oder nur schwer verstehen. Die langjährigen Erfahrungen zeigen jedoch, dass die Beschäftigten ihr Sprachverhalten dahingehend eigenverantwortlich anpassen. Zudem stellt aus unserer Sicht gerade diese Vielfalt an kulturellen Hintergründen eine Bereicherung der Schullandschaft dar.
Im Folgenden geht das Direktorium zunächst auf die Frage 3 nach der Definition des „Hochdeutschen“ ein, weil dies Voraussetzung für die Antwort auf die Frage 2 nach den sprachlichen Anforderungen die Landeshauptstadt an ihre Beschäftigten ist.
Frage 3:
Wie definiert die Landeshauptstadt München den von der Schule kolportierten Begriff „hochdeutsch“?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München nimmt hier keine eigenständige Definition vor. Die Definition erfolgt durch den Gesetzgeber und ist für die Landeshauptstadt München bindend.
Maßstab für Beurteilung und Folgerung zu dieser Frage sind Art. 23 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) mit § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG) sowie § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) i.V.m. § 55 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 19 SGB X und § 87 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. Art. 13 KAG. Diese Rechtsgrundlagen decken im Wesentlichen das breite Verwaltungsspektrum der Landeshauptstadt München ab. Sie schließen nach herrschender Kommentarmeinung das so genannte „Hochdeutsch“ und regionale mundartliche Besonderheiten wie die bayerischen Dialekte ein.
Frage 2:
Welche der sprachlichen Anforderungen hat die Landeshauptstadt an Ihre Beschäftigten hinsichtlich der Amtssprache „Deutsch“ in Bezug auf die Tatsache, dass Bairisch ein Dialekt der deutschen Sprache ist?
Antwort:
Die bayerischen Sprachen und Dialekte sind vom Begriff der deutschen Sprache erfasst. Dialektträger sind daher der deutschen Sprache als mächtig anzusehen. Im mündlichen Verkehr ist die direkte Verständigung entscheidend. Es kommt folglich nicht darauf an, ob diese auf Hochdeutsch oder in einem Dialekt erfolgt. Wichtig ist, dass jeder städtische Beschäftigte sich so ausdrücken sollte, dass er von seinem Gegenüber verstanden wird.
Im schriftlichen Sprachgebrauch ist die Verwendung der so genannten „Schriftsprache“ angebracht, weil die sprachliche Einheitlichkeit der Klarheit der Kommunikation dient.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Grund- und Mittelschule an der Walliser Straße das Sprechen bayerischen Dialektes nicht als Nachteil betrachtet. Wir verweisen auf die Stellungnahme des Rektors zur Berichterstattung in der tz auf der Homepage der Schule.
Das Personal- und Organisationsreferat äußert sich wie folgt:
Frage 4:
Betrachtet die Stadt München die bayerische Abstammung und das Spre- chen bayerischen Dialektes ebenfalls als Nachteil?
Antwort:
Die bayerische Abstammung und das Sprechen bayerischen Dialektes ist weder für Bewerberinnen und Bewerber noch für Beschäftigte der Landeshauptstadt München ein Nachteil. Allerdings besteht – je nach Tätigkeit – die berufliche Anforderung, dass die Beschäftigten sich auf Deutsch auch für Kolleginnen und Kollegen sowie ggf. Bürgerinnen und Bürger, die bayerischen Dialekt nicht verstehen, verständlich ausdrücken.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet werden konnten.