: Referat für Gesundheit und Umwelt zur Luftreinhaltung: Messstellen sind korrekt platziert Archiv
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Rathaus Umschau 183 / 2018, veröffentlicht am 25.09.2018
In einem heute erschienenen Artikel im Münchner Merkur wird der Stadt München unterstellt, sie habe bei der Platzierung der eigenen Messstellen die Vorschriften falsch interpretiert.
Dazu nimmt das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) wie folgt Stellung:
Der Vorwurf, auch bei der Stadt würden die Vorschriften „falsch verstanden“, da sie nicht dort messe, wo sich die Menschen dauerhaft aufhalten, sondern dort, wo die höchsten Konzentrationen sind, ist zurückzuweisen. Die Standorte für die freiwilligen, zusätzlichen Messungen sind so gewählt, dass sie ein breites Bild der Belastungssituation – im Wohngebiet ebenso wie an höchst belasteten Straßen, wo ebenfalls Menschen dauerhaft wohnen – geben.
Die Landeshauptstadt München orientiert sich bei der Standortauswahl an der vom Freistaat Bayern 2017 veröffentlichten NO2-Belastungskarte. Die dort getroffenen Aussagen zur Luftbelastung fußen auf Berechnungen aufgrund von Verkehrsdaten aus dem Jahr 2015 und den Messergebnissen der fünf Messstationen des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB) des Landesamtes für Umwelt.
Bei den 21 zusätzlichen von der Landeshauptstadt freiwillig eingerichteten Messpunkten werden daher zum ersten Mal flächendeckend und stadtweit Messungen durchgeführt, um so auch die berechneten Werte des Freistaates verifizieren und einordnen zu können.
Ziel dieser Messungen ist es weiterhin, ein breites Bild von verschiedenen Belastungssituationen im Stadtgebiet zu bekommen. Dazu gehören hohe Belastungen an Hauptverkehrsachsen ebenso wie niedrige Belastungen in Wohngebieten.
Mit den zusätzlichen Messstellen können weiter die von der Landeshauptstadt München z.B. im Masterplan zur Luftreinhaltung enthaltenen Maßnahmen überprüft und bewertet werden.
Nach den Zwischenergebnissen ergeben die Werte derzeit eine deutlich rückläufige Tendenz:
12 von 21 Standorten halten zum Halbjahr den Wert von 40 Mikrogramm/ m³ ein – entgegen den Berechnungen des Freistaates.