Klimatisierung in öffentlichen Verkehrsmitteln
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 7.8.2018
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 7.8.2018 führen Sie als Begründung aus:
„Der Sommer beschert uns heuer Rekordtemperaturen. Gerade in öffentlichen Verkehrsmitteln führt dies aber auch dazu, dass Fahrgäste massiv von der Hitze betroffen sind, weil die Fahrzeuge nicht oder nicht hinreichend klimatisiert sind. Zur Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs gehören nicht nur gute Ver- und Anbindungen, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit, sondern auch eine Umgebung in der der Fahrgast im Sommer nicht das Gefühl hat, in der Sauna zu sitzen.“
Die in Ihrer Anfrage angesprochene Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) hat zu Ihren Fragen wie folgt Stellung genommen:
Frage 1:
Welche Fahrzeuge der MVG sind mit Klimaanlagen ausgestattet, welche nicht?
Antwort der MVG:
Alle Busse und die Tram der Baureihen Variobahn und Avenio sind mit Klimaanlagen ausgerüstet. Alle R-Tramwagen haben keine Klimaanlagen. Weiterhin haben alle U-Bahnen keine Klimaanlagen. Allerdings haben die U-Bahnen der C1- und C2-Klasse Lüftungsanlagen, die eine entsprechende Zuluft schaffen. Da die Fahrzeuge überwiegend (zu 95%) im Tunnel verkehren, ist so die Temperatur des Tunnels anliegend. Bei den Altfahrzeugen der A- und B-Serie ist leider nur die Möglichkeit der Klappfenster gegeben.
Frage 2:
Wie sind die Klimaanlagen in den Fahrzeugen eingestellt?
Antwort der MVG:
Die Klimaanlagen arbeiten temperaturabhängig je nach Außentemperatur. So z.B. bei 35° Außentemperatur sind im Fahrzeug ca. 27°. Bei niedrigeren Außentemperaturen ist der Unterschied dann geringer und geht bei ca. 20° in einen dann gleichmäßigen Zustand von stets ca. 20° Innentemperatur über. Dies ist elektronisch geregelt.
Frage 3:
Wer entscheidet über deren Betrieb?
Antwort der MVG:
Die Klimaanlagen sind grundsätzlich eingeschaltet im Fahrgastbetrieb. Der Fahrer kann allerdings im Störungsfall jederzeit ausschalten und ggf. wieder einschalten.
Frage 4:
Wird bei der Beschaffung die Leistungsfähigkeit berücksichtigt, gerade im Linienverkehreinsatz?
Antwort der MVG:
Die Leistungsfähigkeit wird bei der Beschaffung berücksichtigt und wird, wie schon in Punkt 2 genannt, elektronisch geregelt.
Ich hoffe, dass Ihre Anfrage damit als geschäftsordnungsgemäß erledigt betrachtet werden kann.