Alte Akademie Neuhauser Straße: Fassadenarbeiten Archiv
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Rathaus Umschau 185 / 2018, veröffentlicht am 27.09.2018
Die Alte Akademie wird Anfang Oktober bis voraussichtlich Dezember dieses Jahres eingerüstet. Die Fassade des historisch und baukulturell bedeutsamen Gebäudes wird wissenschaftlich untersucht und gereinigt. Zusätzlich wird der Taubenschutz instand gesetzt und ein temporäres Winterquartier für die Tiere eingerichtet.
Konkret wird ein Gerüst an der Fassade des Kopfbaus bis übers Eck zum Längsbau der Alten Akademie (bis kurz vor den Eingang in die Eingangshalle) angebracht. Dieses Gerüst dient zum einen der Reinigung der Fassade von Taubenkot, der dringend notwendigen Instandsetzung des Taubenschutznetzes sowie der temporären Einrichtung eines Taubenzimmers in der Alten Akademie, um den Tieren rund um den Richard-Strauß-Brunnen ein alternatives Winterquartier zu bieten. Zudem werden Fassadenuntersuchungen und eine Befunderweiterung durchgeführt. In diesem Zusammenhang muss auch der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen werden, um zu vermeiden, dass Putzteile der schon stark beanspruchten Fassade auf die öffentliche Verkehrsfläche herabfallen können. Diese Maßnahmen erfolgen unabhängig vom laufenden Bebauungsplanverfahren Nr. 1975a und sind nicht der Start der Baumaßnahmen, da diese erst auf Grundlage des Bebauungsplanverfahrens erfolgen können. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit von 3. Juli mit 3. August dieses Jahres der Öffentlichkeit vorgestellt. Ergänzend dazu fand am 11. Juli die Erörterung des Bebauungsplanentwurfs mit der interessierten Öffentlichkeit statt. Die Stellungnahmen, die in dieser Zeit beim Referat für Stadtplanung und Bauordnung eingegangen sind, werden derzeit gesichtet und ausgewertet. Als nächster Schritt im Bebauungsplanverfahren ist die sogenannte Behördenbeteiligung nach Baugesetzbuch in Vorbereitung. Danach wird der Beschluss zur Billigung mit den eingegangenen Stellungnahmen dem Stadtrat vorgelegt, was für das erste Halbjahr 2019 beabsichtigt ist. Die oben beschriebenen Maßnahmen stellen keine Vorbindung für das Bebauungsplanverfahren dar. Vielmehr sind sie für den Erhalt des Baudenkmals erforderlich und mit allen städtischen Beteiligten koordiniert und abgestimmt.