Aufenthaltsqualität im Alten Botanischen Garten steigern
Antrag Stadträte Manuel Pretzl, Thomas Schmid und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 18.4.2018
Antwort Baureferat:
Sie haben am 18.4.2018 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung ergreift Maßnahmen, welche die Aufenthaltsqualität im Alten Botanischen Garten steigern. Dabei soll auf Angebote im Bereich Sport aber auch für Familien mit Kindern ein Hauptaugenmerk gesetzt werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 18.4.2018 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit: Die federführende Bearbeitung wurde an das Baureferat übertragen, da der Alte Botanische Garten per Nutzungsüberlassungsvertrag vom Freistaat Bayern an die Landeshauptstadt München, vertreten durch das Baureferat, zur Nutzung als öffentliche Grünanlage überlassen wurde. Der Alte Botanische Garten wird jedoch nicht nur als öffentliche Grünanlage unterhalten, sondern ist in der Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege als Gartendenkmal gelistet. Die Entstehung des Alten Botanischen Gartens basiert auf der Idee und dem Entwurf des Friedrich Ludwig von Sckell für einen botanischen Forschungsgarten. Zum Originalbestand zählen das Gebäude des Parkcafés, der Pavillon sowie der Neptunbrunnen. Darüber hinaus ist der Alte Botanische Garten geschützter Landschaftsbestandteil und als Biotop ausgewiesen. Aus diesem Grund wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Untere Naturschutzbehörde und Untere Denkmalschutzbehörde um Stellungnahme gebeten. Inhaltlich betrifft Ihr Antrag auch noch die Zuständigkeiten des Referates für Bildung und Sport – Sportamt.
Stellungnahme Untere Denkmalschutzbehörde nach Rücksprache mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (Auszug):
„Mit den beiden (…) besprochenen Standorten (Fläche je ca. 5 x 10 m) für je eine Tischtennisplatte am parallel zur Elisenstraße verlaufenden Weg, beidseits des axial auf das Parkcafé zulaufenden Weges, besteht aus denk-malfachlicher Sicht dann Einverständnis, wenn die Flächen mit einem naturnahen Belag (z. B. wassergebundene Decke) befestigt werden. (...)
Das Landesamt betont dabei, dass dieser Weg als ‚Hauptmagistrale‘ besonders wichtig ist, da er einen eindrucksvollen Blick längs durch den ganzen Alten Botanischen Garten bietet.
Die Untere Denkmalschutzbehörde steht im Fall einer Umsetzung des Stadtratsantrages im Rahmen des hierfür erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnisverfahrens für weitere Beratungen zur Verfügung.“
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (Auszug):
„Der Alte Botanische Garten ist sowohl als Landschaftsbestandteil LB 277, als auch als Biotop der Stadt München ausgewiesen. Die Schutzverordnung SchutzV 880/277 verbietet in § 3 (1) den geschützten Landschaftsbestandteil ohne Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde zu verändern. Die UNB stellt dennoch eine Befreiung nach § 5 in Aussicht. (...)
Eine Beeinträchtigung der Natur und der vorkommenden Arten ist annähernd auszuschließen.
Wir regen an, die Tischtennisplatten vorerst für etwa drei Jahre aufzustellen, um feststellen zu können, ob die erwartete Aufwertung der Aufenthaltsqualität eingetreten ist. (...)
Ein naturschutzfachlicher Ausgleich für die etwa 100 qm Versiegelung liegt unterhalb der Bagatellgrenze.
Wir bitten die Lokalbaukommission gesondert zu kontaktieren.“
Stellungnahme des Referates für Bildung und Sport:
„Spielaktionen:
Im Rahmen der Spielaktionen des FreizeitSports des Referates für Bildung und Sport werden in den Sommermonaten von Mai bis Oktober in fünf Grünanlagen regelmäßige Spielnachmittage angeboten.
Nach dem Wegfall des ‚Spielabends auf dem Marienhof‘, startete der FreizeitSport im Mai 2018 mit einem weiteren Spielort. In Zusammenarbeit mit dem KVR – Abteilung Mensch, dem ‚Runden Tisch Hauptbahnhof‘, der PI 12 sowie dem Gartenbau wurde die große Wiese im Alten Botanischen Garten für den sonntäglichen Spielnachmittag gewählt.
Jeden Sonntag von 14.30 bis 18 Uhr – bei gutem Wetter – werden hier vor allem Kinder, Jugendliche und Familien zum gemeinsamen Spielen undBewegen eingeladen. Das Angebot – angeleitet und betreut von Spielleiterinnen und Spielleitern des FreizeitSports – richtet sich an alle – es ist offen und kostenlos und ist zugänglich für Menschen mit Gehbehinderung oder auf einen Rollstuhl angewiesene Personen, Blinde und sehbehinderte Menschen sowie Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
Spiel verbindet und findet auch ohne viele Worte oder Materialien statt – so steht das gemeinsame Spielen und sich bewegen im Focus der Spielnachmittage – eine Steigerung der Aufenthaltsqualität im Alten Botanischen Garten erfolgt durch das spielende Publikum quasi nebenbei.
Nach dem Pilotjahr 2018 wird die Entscheidung für die nächsten Jahre getroffen werden. Es wird einige Zeit dauern, bis sich das Angebot etabliert hat. Nach den ersten Spielnachmittagen im Mai und Juni 2018 kann bisher eine positive Bilanz gezogen werden. Das Angebot wird gut angenommen, Schwierigkeiten blieben bisher aus. Absprachen und Zusammenarbeit mit dem Gartenbau, KVR und PI funktionieren gut und alle sind an einer Aufwertung des Alten Botanischen Gartens interessiert.
Fit im Park:
Im Rahmen der Überarbeitung des bedarfsorientierten städtischen Sportangebotes wird auch die Ausweitung des Programms ‚Fit im Park‘ auf zusätzliche Parks in München – der vorliegenden Empfehlung entsprechend auch der Alte Botanische Garten – geprüft.
Grundsätzlich erfolgt eine Erweiterung des städtischen Sportangebotes immer unter der Prämisse des Subsidiaritätsprinzips. Sollten andere Sportanbieter (u. a. Sportvereine) den Bedürfnissen bereits gerecht werden, bedarf es keines Angebots im FreizeitSport. Dabei ist es sehr wichtig, die Münchner Vereine miteinzubeziehen.
Im Zuge einer gesamtstädtischen Sportentwicklungsplanung und einer dortigen Prioritätensetzung werden die verschiedenen Stadtgebiete und deren Bedarf an Sportprogrammen untersucht und bewertet. Eine Entscheidung und weiterführende Maßnahmen zum ‚Fit im Park‘-Programm im Alten Botanischen Garten werden daher erst im Laufe des Jahres 2019 erfolgen.“
Da auch der Bezirksausschuss des 3. Stadtbezirkes Maxvorstadt mit Schreiben vom 16.1.2018 die Errichtung von Tischtennisplatten im Alten Botanischen Garten – finanziert aus dem Budget des Bezirksausschusses – beantragt hat, wurde vom Baureferat in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde ein Stand-ortvorschlag erarbeitet. Der Bezirksausschuss hat mit Schreiben vom 13.7.2018 diesem bereits zugestimmt. Das Baureferat wird im nächsten Schritt die Lokalbaukommission kontaktieren und das denkmalschutzrechtliche Erlaubnisverfahren einleiten.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.