Rasche Instandsetzung des Aufzugs am S-Bahnhof Rosenheimer Platz
Antrag Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 17.7.2018
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Deutsche Bahn AG auf, den Aufzug am S-Bahnhof Rosenheimer Platz umgehend instand zu setzen.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Instandsetzung des Aufzugs am S-Bahnhof Rosenheimer Platz fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der zuständigen DB Station & Service AG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die um Stellungnahme gebetene DB Station & Service AG teilte mit, dass die Verfügbarkeit der Anlagen, insbesondere der reibungslose Betrieb der Fahrtreppen und Aufzüge bei der DB in einem besonderen Fokus stehe. Ziel sei eine rasche Entstörung bzw. Reparatur der Anlagen.
Bei dem hier angesprochenen Aufzug sei eine Grundinstandsetzung erforderlich gewesen. Der Aufzug läuft nun wieder störungsfrei seit dem 3.9.2018.
Der Facharbeitskreis München (FAK) forderte darüber hinaus, dass mit dem Bau eines Aufzugs am Isartor begonnen werde.
Die DB Station & Service AG teilte hierzu mit, dass der damals angenommene Terminplan für die Aufzuganlage am Isartor leider nicht mehr bestätigt werden konnte.
Die Bauzeit sei aktuell von Mitte 2019 bis Mitte 2021 eingetaktet. Die lange Bauzeit sei begründet in der erforderlichen baulauftechnischen Einbindung in das Revitalisierungsprogramm an und in den unterirdischen Verkehrsstationen.Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der zuständigen DB Station & Service AG Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.