Fahrradstellplätze im Innenhof des Neuen Rathauses
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Anna Hanusch, Sabine Nallinger und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 23.2.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine „laufende“ Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Ich bedanke mich für die gewährte Fristverlängerung und teile Ihnen zu Ihrem Antrag vom 23.2.2018 Folgendes mit:
Die Thematik „Zusätzliche Fahrradstellplätze im Innenhof des Neuen Rathauses“ hat das Kommunalreferat bereits mit Beschluss im Kommunalausschuss vom 13.3.2014 sowie den Antwortschreiben vom 20.7.2015 und 2.10.2017 (inklusive Anlagen) behandelt und die Gründe, die gegen eine Realisierung von zusätzlichen Fahrradstellplätzen im sogenannten kleinen Wirtschaftshof des Neuen Rathauses sprechen, dargelegt.
Ihren neuerlichen Antrag habe ich nach meinem Amtsantritt nochmals von den Fachstellen prüfen lassen und mich dazu entschieden, trotz der hohen Kosten 36 zusätzliche Fahrradstellplätze mit Überdachung im kleinen Wirtschaftshof realisieren zu lassen. Der hierzu notwendige Auftrag ist bereits an das städtische Baureferat ergangen.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Antrag damit beantwortet ist und die Angelegenheit abgeschlossen werden kann.