Nachnutzungskonzept Harlaching
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 12.7.2018
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrer Anfrage vom 12.7.2018 weisen Sie auf folgenden Sachverhalt hin: „In der Vollversammlung im Juli 2015 (Sanierungsumsetzungsbeschluss StKM) gab der Münchner Stadtrat u. a. ein Gesamtkonzept zur Nachnutzung freiwerdender Flächen (u.a. für Harlaching/Schwabing usw.) für Ende 2016 in Auftrag. Dieses wurde im Dezember 2017 sowie im Februar 2018 jeweils wieder von der Tagesordnung abgesetzt. Im Juni 2018 wurde das Thema behandelt, allerdings aufgrund eines Antrages der CSU vom April 2018 mit völlig neuen Aspekten wie Schule und Rehaklinik. Ist das noch das Nachnutzungskonzept für Harlaching? Parkplätze sollen jetzt unter die Erde und die oberirdischen Flächen NEU als Baugrund ausgewiesen werden. Auf diesen freiwerdenden Flächen wird nun von der MRG die Schule und Rehaklinik auf Machbarkeit geprüft. Das bedeutet eine massive Nachverdichtung auf dem Gebiet.“
Ihre diesbezüglich gestellten Fragen können im Einzelnen wie folgt beantwortet werden:
Frage1:
Wann, mit welchem Inhalt und von wem wurden die durch Stadtratsbe- schluss eingesetzte Arbeitsgruppe und die MRG beauftragt, die Bedarfs- und Machbarkeitsprüfung eines medizinnahen Flächennachnutzungskonzeptes zu erarbeiten?
Antwort:
Erstmalig wurde die Stadtverwaltung mit Beschluss vom 8.7.2014 zum Sanierungskonzept 2022 Städtisches Klinikum München GmbH (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 00463) beauftragt, im Rahmen der Konkretisierung und Weiterentwicklung des Baumasterplans ein Konzept für die Nachnutzung der frei werdenden Flächen in den Kliniken zu entwickeln und dem Stadtrat bis spätestens Ende 2017 vorzulegen. Dabei sollten Flächenreserven und Potenziale für künftige Entwicklungen der Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) angemessen berücksichtigt werden. Die Veräußerung oder Aufgabe von Flächen der Klinikstandorte sollten dem Stadtrat zur vorherigen Zustimmung vorgelegt werden.Im Rahmen des Beschlusses zum Sanierungsumsetzungskonzept vom 29.7.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03572) wurde die Beauftragung der Stadtverwaltung zur Erstellung eines Nachnutzungskonzepts für medizinnahe Nutzungen der freiwerdenden Flächen bestätigt. Allerdings wurde die Frist zur Vorlage des Konzepts bis Ende 2016 verkürzt. Ergänzt wurde der Antrag insofern, dass Flächenreserven für mögliche zukünftige Erweiterungen und Veränderungen für die StKM an den Standorten vorzusehen sind.
Die für Dezember 2016 bzw. Februar 2017 geplanten Stadtratsvorlagen behandelten inhaltlich vorrangig den Standort Schwabing. Die Absetzung resultierte aus den kurzfristig von der StKM geänderten künftigen Flächenrückgaben, die eine Anpassung des Nachnutzungskonzepts für Schwabing erforderlich machten. Das endgültige Nachnutzungskonzept für den Bereich des Krankenhauses Schwabing wurde dem Stadtrat am 30.11./13.12.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10353) zur Entscheidung vorgelegt.
Das Nachnutzungskonzept für die nicht mehr benötigten Flächen im Bereich des Krankenhauses Harlaching konnte erst ab dem Jahr 2017 bearbeitet werden, da erst zu diesem Zeitpunkt die Planungen für den Neubau des Krankenhauses Harlaching soweit gediehen waren, dass eine Aussage über die künftig von der StKM nicht mehr benötigten Flächen möglich war.
Im Rahmen der Untersuchung der Nachnutzungsmöglichkeiten im Bereich des Krankenhauses Harlaching wurde vom Referat für Bildung und Sport an diesem Standort ein dringender Bedarf für eine Grundschule angemeldet. Im Ergebnis hat der Stadtrat daher in seiner Sitzung am 27.6.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11946) beschlossen, dass für das Nachnutzungskonzept im Bereich des Krankenhauses Harlaching ggf. von der bisher vorgesehenen medizinnahen Nutzung abgewichen werden darf, sofern die noch durchzuführende Machbarkeitsstudie eine parallele Nutzung von Schule und medizinnaher Nutzung für möglich erachtet. Das Kommunalreferat wurde in gleicher Sitzung beauftragt, die Machbarkeitsstudie zu erstellen.
Frage 2:
Wer hat die Federführung und welche weiteren Referate sind beteiligt an diesem hochkomplexen Zukunftsthema (medizinnahe Bedarfe, Verfahren, Auswahl, Grundstücke, Gebäude)?
Antwort:
Die Federführung für das Nachnutzungskonzept liegt bei Kommunalreferat (Grundstückseigentümervertretung) und Stadtkämmerei (Betreuungsre-ferat der StKM). Weiter beteiligt sind das Referat für Gesundheit und Umwelt im Hinblick auf Bedarfe im medizinischen Sektor, die Städtisches Klinikum München GmbH in Bezug auf die Zusammenarbeit mit medizinnahen Anbietern und Vermeidung von Konkurrenznutzungen sowie das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hinsichtlich der baurechtlichen Erfordernisse.
Frage 3:
Wie wurden mögliche Investoren zu den medizinnahen Münchner Gesundheits- und Versorgungsbedarfen angesprochen?
Antwort:
Bezüglich der Nachnutzungen im Bereich des Krankenhauses Schwabing waren bereits diverse Interessenten an die StKM herangetreten. Diese vorab bekannten Interessenten wurden im Jahr 2016 zur Vorbereitung des Nachnutzungskonzepts angeschrieben, um die Bedarfe und Vorstellungen abzufragen. Grundsätzlich lassen sich die angebotenen Konzepte zum medizinnahen Bereich subsumieren und wären für eine Nachnutzung geeignet.
Weitere Interessenten haben sich aufgrund des in der Presse vorgestellten Nachnutzungskonzepts bei der Stadt gemeldet. Es wurden Gespräche geführt und teilweise auch Besichtigungen der vorhandenen, denkmalgeschützten Gebäude ermöglicht.
Aktuell stehen für eine Verwertung nur eingeschränkt Flächen mit denkmalgeschütztem Gebäudebestand zur Verfügung. Für die meisten Gebäude hat der Stadtrat bereits eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen. So wird derzeit die Ausschreibung der Häuser 1 und 2 in Schwabing vorbereitet sowie ein Erbbaurecht mit den Kliniken des Bezirks Oberbayern für die Häuser 9 und 45 verhandelt. Die Häuser 27 und 29 konnten aufgrund des speziellen Gebäudezuschnitts bisher keinem der vorhandenen Interessenten vermittelt werden.
Frage 4:
Wurden Bedarfsanalysen für medizinnahe Versorgung in der wachsenden Stadt München und vor dem Hintergrund einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung durchgeführt und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Antwort:
Im Rahmen des medizinischen Versorgungsmanagements des Referates für Gesundheit und Umwelt werden fortlaufend die Anforderungen und Bedarfe für die medizinische Versorgung erhoben.Im Bereich der Versorgung der älteren Menschen erstellt die Katholische Stiftungshochschule München derzeit für das Referat für Gesundheit und Umwelt eine Recherche in Harlaching zum Thema Versorgungsbedarfe für ältere Menschen. Diese Ergebnisse werden für Oktober 2018 erwartet und bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Chefärztinnen und Chefärzten der geriatrischen Kliniken in München für weitere Planungen.
Im Bereich der Versorgung von Schwangeren und Neugeborenen liegen aktuelle Zahlen für München vor, die dem Stadtrat im Gesundheitsausschuss im November 2018 vorgestellt werden.
Frage 5:
Welche Bedarfsanalyse hat nun die Regierung von Oberbayern veranlasst, Flächen für einen Erweiterungsbau (Nach dem Neubau ist vor dem Neubau!) in Harlaching anzumelden?
Antwort:
Weder dem Kommunalreferat noch der Stadtkämmerei ist eine Bedarfsanalyse der Regierung von Oberbayern bekannt.
Frage 6:
Wann kann der Stadtrat mit einem Gesamt-Flächennachnutzungskonzept für medizinnahe Bedarfe in München (Ausnahme Grundschulflächen) und einer zeitlichen Planung für das Krankenhaus Harlaching rechnen?
Antwort:
Das Nachnutzungskonzept für den Standort des Krankenhauses Schwabing (bezogen auf die künftig nicht mehr von der StKM genutzten Flächen) wurde dem Stadtrat bereits am 30.11./12.12.2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 10353) zur Entscheidung vorgelegt.
Hinsichtlich der Nachnutzungen der nicht mehr von der StKM benötigten Flächen des Krankenhauses Harlaching wird auf den Stadtratsbeschluss vom 27.06.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11946) verwiesen, wonach im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die parallele Nutzung und Neubebauung von Flächen für eine Grundschule und eine Reha-Einrichtung für ältere Menschen geprüft werden soll.
Damit ist der Auftrag der unter Ziffer 1 genannten Stadtratsbeschlüsse zur Erarbeitung von Nachnutzungskonzepten für die Standorte Schwabing und Harlaching für die Stadtverwaltung abgeschlossen. Ein Gesamt-Flächennachnutzungskonzept für medizinnahe Bedarfe in München wurde vom Stadtrat nicht beauftragt und müsste ggf. unter Federführung des Referates für Gesundheit und Umwelt erarbeitet werden.
Die zeitliche Planung für den Neubau des Krankenhauses Harlaching obliegt in erster Linie der StKM. Die Stadtkämmerei als Betreuungsreferat hat hier nur begrenzte Einflussmöglichkeiten. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ist der Baubeginn für das Krankenhaus Harlaching für 03/2021 vorgesehen.