Der gemeinsame Stimmkreisausschuss für München unter Vorsitz von Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle hat sich in zweiter Sitzung unter Abwägung aller bisher vorgebrachten Argumente für eine Nachzählung der Landtagswahl-Erststimmen im Stimmkreis 105 München-Moosach mit 101 Stimmbezirken ausgesprochen.
„In Anbetracht des äußerst knappen Ergebnisses bei den Landtagswahl-Erststimmen im Stimmkreis Moosach können wir so jeden Zweifel an einer ordnungsgemäßen Ergebnisfeststellung durch das Wahlamt ausräumen“, sagt Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle, der bei der Landtags- und Bezirkswahl der Stimmkreisleiter für München ist. Rund 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisverwaltungsreferats werden heute und am Donnerstag im Saal und dem Foyer im ersten Stock, Ruppertstraße 11, Wahlvorstände bilden und in Fünfergruppen die im Stimmkreis Moosach abgegeben Erststimmen nachzählen. Für die Nachzählung werden bereits an den Landeswahlleiter nach Fürth gesandte Wahlunterlagen nach München zurückbefördert, außerdem werden die betroffenen Wahlurnen ins Kreisverwaltungsreferat gebracht.
Der Stimmkreisausschuss für München wird am Freitag, 26. Oktober, um 9 Uhr mit dem Ergebnis der Nachzählung befasst und stimmt im Anschluss erneut über die Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Landtagswahl-Erststimmen im Stimmkreis 105 München-Moosach ab.
Für eine rechtliche Pflicht zur Nachzählung gibt es weiterhin keine Anhaltspunkte. Die Pflicht bestünde nur, wenn sich konkrete Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Wahlhandlung, gegen Entscheidungen zur Gültigkeit der abgegebenen Stimmen oder gegen die Wahlergebnisermittlung und -feststellung ergeben hätten. Wahlanfechtungen können erst nach Feststellung des amtlichen Endergebnisses für ganz Bayern, getroffen im Landeswahlausschuss unter Vorsitz des Landeswahlleiters, eingereicht werden. Über eine Anfechtung oder Wahlbeanstandung hat der Landtag zu entscheiden.