Alt sein in München – Teil 3
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 12.6.2017
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Sie haben Ihren o.g. Stadtratsantrag im Juni letzten Jahres gestellt. Das Antwortschreiben wurde Anfang August vom Herrn Oberbürgermeister freigegeben; leider ist es jedoch auf Grund eines Büroversehens nicht versandt worden. Auf Grund einer Terminmonierung durch das Direktorium holen wir dies jetzt nach. Wir bitten Sie, dies zu entschuldigen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für die der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, in einer Karte die vorhandenen öffentlichen Toiletten in den einzelnen Stadtbezirken darzustellen sowie möglichen Handlungsbedarf zu benennen.
Bei der Ausstattung der Landeshauptstadt mit öffentlichen Toiletten handelt es sich um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge für die Münchner Bevölkerung. Der Inhalt des Antrags betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates dem Oberbürgermeister obliegt.
Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt München stehen über die derzeit durch die Firma Hering Sanikonzept GmbH betriebenen 66 ehemaligen WC-Anlagen des Kommunalreferats hinaus noch 50 weitere öffentliche WC-Anlagen zur Verfügung. Diese befinden sich z.B. in Grünanlagen (Verwaltung durch das Baureferat-Gartenbau), entlang der S-Bahn-Stammstrecke (Verwaltung durch die Deutsche Bahn bzw. deren Subunternehmer), in Automatiktoiletten eines Privatbetreibers, auf Friedhöfen oder in städtischen Parkhäusern. Insbesondere im Innenstadtbereich gestaltet sich die Versorgungssituation sehr gut. Die derzeit in München verfügbare Anzahl an öffentlichen WC-Anlagen ist auch im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten gut. Auf jeweils ca. 13.000 Einwohner kommt in München eine öffentliche Toilettenanlage – mit dieser Quoteliegt die Landeshauptstadt im oberen Mittelfeld im Vergleich deutscher Großstädte, in etwa gleichauf mit Berlin (13.900), Düsseldorf und Hamburg (je 12.600), jedoch deutlich vor Leipzig (32.000), Frankfurt/Main und Köln (je 22.000). Die Vollversammlung des Stadtrats hat daher am 27.7.2011 beschlossen, dass die im städtischen Haushalt für den Unterhalt der öffentlichen WC-Anlagen vorhandenen Mittel nicht für Neubauten oder den Unterhalt sehr gering frequentierter Anlagen sondern für die Sanierung der bereits bestehenden Anlagen zu nutzen sind (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 07100).
Die Standorte aller öffentlichen WC-Anlagen können nach Eingabe eines entsprechenden Suchbegriffes jederzeit auf www.muenchen.de sowohl tabellarisch (zum Beispiel geordnet nach der Entfernung vom jeweiligen Standort) als auch in Kartenform eingesehen werden. Eine Vorauswahl-Sortierung nach Stadtbezirken wäre in diesem System aus unserer Sicht nicht sinnvoll, da dann nicht mehr gewährleistet wäre, dass der Nutzer tatsächlich die jeweils nächstgelegene verfügbare Toilette findet, wenn er sich z.B. im Grenzbereich zweier Stadtbezirke befindet. Mit dem Ziel eines noch besseren Informationsflusses arbeitet IT@M derzeit an einer App, die die entsprechenden Daten noch effektiver und nutzerfreundlicher liefert.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist und bitten Sie nochmals, die verspätete Antwort zu entschuldigen.