Die Landeshauptstadt München stockt die Regelsätze der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbauch (SGB) XII erneut auf. Das hat der Sozialausschuss des Stadtrats jetzt beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Vollversammlung am 27. November werden im Rahmen der Sozialhilfeberechnung höhere Regelsätze berücksichtigt als die von der Bundesregierung bundeseinheitlich festgesetzten Regelsätze. Für Regelbedarfsstufe 1 bedeutet dies beispielsweise eine Anhebung des Regelsatzes von bisher 437 Euro auf 445 Euro ab 1. Januar 2019. Die Landeshauptstadt München investiert damit knapp 2,2 Millionen Euro zusätzlich in Sozialhilfeleistungen.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Es ist richtig und notwendig, in München die Regelsätze für Sozialleistungen anzuheben. Bei überdurchschnittlich ansteigenden Lebenshaltungs- und Wohnkosten in einer Großstadt wie München muss auch für die Sozialhilfeberechnung eine andere Grundlage gelten als für den Bundesdurchschnitt.“
Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII. Das Bundeskabinett hat am 19. September die Erhöhung der bundeseinheitlichen Regelsätze zum 1. Januar 2019 beschlossen. Die Fortschreibung der Regelsätze orientiert sich dabei an der Preis- und Lohnentwicklung der Vorjahre und beträgt in diesem Jahr 2,02 Prozent. Analog dieser Erhöhung werden auch in der Landeshauptstadt München die Regelsätze angehoben. Die abweichende Regelsatzfestsetzung beruht auf einem wissenschaftlichen Gutachten aus dem Jahr 2012, nach dem die Lebenshaltungskosten in München höher sind als in der restlichen Bundesrepublik.