Wahlsonderbriefkästen wegen Überfüllung geschlossen
Antrag Stadträtin Anja Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 18.10.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Ihrem Antrag haben Sie Folgendes gefordert:
„Das Kreisverwaltungsreferat sorgt dafür, dass zukünftig bei Wahlen sichergestellt ist, dass entweder die Briefkästen der Bürgerbüros in so kurzen Abständen geleert werden, dass alle Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit haben, ihre Briefwahlunterlagen in die Briefkästen einzulegen oder dass das Fassungsvermögen der Briefkästen einen Ansturm höchstmöglicher Wahlbeteiligung genügt.
Begründung:
Von einer Reihe Bürgerinnen und Bürgern kamen in den letzten Tagen Beschwerden, dass die Briefkästen überfüllt waren. Anscheinend wurden Briefwahlkuverts deshalb auf (Kreisverwaltungsreferat) oder neben den Briefkästen abgelegt (Bürgerbüro am Ostbahnhof). Teilweise wurden die Briefe wieder mitgenommen und die Bürgerinnen und Bürger haben ihre Stimmen nicht abgegeben. Außerdem stellt sich die Frage, ob noch alle Umschläge die dort abgelegt wurden auch noch da waren, als die Briefkästen geleert wurden. Insbesondere ist diese Situation bei sehr knappen Wahlergebnissen nicht vermittelbar.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, nämlich die Entgegennahme von Wahlbriefen. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 18.10.2018 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Alle maßgeblichen Wahlgesetze und Wahlordnungen sehen vor, dass die Wahlbriefe bis zum Wahltag spätestens 18 Uhr bei der absendenden Stelle eingehen müssen, damit sie bei der Briefwahlauszählung noch berücksichtigt werden.
Es wird den Wählerinnen und Wählern im Rahmen jeder Wahl oder Abstimmung empfohlen, bei Übersendung per Post den Wahlbrief in Deutschlandspätestens am dritten Werktag (= Donnerstag) vor der Wahl abzusenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen.
Bei vergangenen Wahlen standen die vorgesehenen „Sonderbriefkästen“ für die Abgabe von Briefwahlunterlagen lediglich am Wahltag bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Standorte für Sonderbriefkästen zur Abgabe der Wahlbriefe befinden sich in den Bezirksinspektionen Ost (Trausnitzstraße 33 in Berg am Laim), West (Landsberger Straße 486 in Pasing), Nord (Hanauer Straße 56) im Kreisverwaltungsreferat (Ruppertstraße 11 und Ruppertstraße 19) und im Rathaus.
Im Rahmen der letzten Bundestagswahl 2017 wurde kommuniziert, dass die Sonderbriefkästen am gesamten Wahlwochenende zur Verfügung stehen, nicht nur am Wahltag. Dies war zur Bundestagswahl insoweit unproblematisch, als das Format der Briefe nicht zu einem vorzeitigen Überlaufen einzelner Briefkästen geführt hat. Leider wurde zur Landtagswahl übersehen, das Angebot der „Sonderbriefkästen“ wie ursprünglich vorgesehen, nur auf den Wahlsonntag zu beschränken.
Die in Ihrem Antrag geforderten laufenden Leerungen bzw. eine gesicherte Abgabe der Wahlbriefe am Wahltag ist bereits standardisiert. Eine regelmäßige Leerung ist damit generell sichergestellt.
Im Rahmen der Landtagswahl 2018 haben wir am 12.10.2018 in den frühen Abendstunden festgestellt, dass beide Briefkästen im Kreisverwaltungsreferat stark frequentiert waren. Deshalb wurden für das gesamte Wahlwochenende ab Freitag eine laufende Leerung, auch über die gesamte Nacht hinweg, angeordnet und sichergestellt. Wahlbriefe wurden hier weder auf den Boden neben den Briefkasten, noch auf den Briefkasten gelegt.
Auch in der Bezirksinspektion Ost fand in der Nacht eine Leerung des Briefkastens statt. Die auf dem Briefkasten abgelegten Wahlbriefe wurden dabei korrekt eingesammelt und der Auszählung zugeführt.
Um Ihrem Anliegen jedoch Rechnung zu tragen und auch dem geänderten Wählerverhalten in Bezug auf den Umgang mit Briefwahlunterlagen zu entsprechen, werden wir bei künftigen Wahlen, erstmalig zur Europawahl 2019, für das gesamte Wahlwochenende, beginnend ab Freitag mit dem jeweiligen Ende der Briefwahlausstellung vor Ort, eine regelmäßige Leerung bzw. sichergestellte Abgabe von Briefwahlunterlagen durchgehend bis um 18 Uhr am Wahltag gewährleisten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist