Zahlungsmöglichkeiten bei der Stadt an die technischen Möglichkeiten in 2018 anpassen
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (Liberal-Konservative Reformer) vom 21.6.2018
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Ihr Antrag lautete:
„Dem Stadtrat wird zum Beschluss vorgelegt, in welchen Bereichen auch in München weitere Zahlungsmöglichkeiten wie z.B. Paypal angeboten werden können.“
Es handelt sich bei dem vorliegenden Sachverhalt um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung i.S.v. Art. 37 Abs. 1 GO i.V.m. § 22 Nr. 33 GeschO, da für die Umstellung auf eine weitere Zahlungsmöglichkeit wie z.B. Paypal maximal ein einmaliger Mittelbedarf bis zu 0,5 Mio. Euro bzw. ein laufender Mittelbedarf von jährlich bis zu 100.000 Euro zu erwarten wäre. Zudem werden derartige Fragestellungen im Rahmen des laufenden E- und Open-Government-Projektes der Landeshauptstadt München behandelt.
Zu Ihrem Antrag vom 21.6.2018 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das kommunale Kassenrecht stellt für die schnelle und wirtschaftliche Abwicklung des Zahlungsverkehrs auf die gesetzlichen Zahlungsmittel im Barzahlungsbereich und auf Formen wie Überweisungen, Lastschriften, Debitkarten, Kreditkarten etc. ab.
Um auf die neuen technischen Entwicklungen zu reagieren, wurde unter Federführung der Stadtkämmerei 2015 ein Projekt zur Einführung von ePayment begonnen. Dabei wurden als zusätzliche Zahlwege die Zahlung mit Kreditkarten, GIROPAY (Onlinekonto mit PIN und TAN) und Onlinelastschriften über das Internet bereits eingeführt.Aktuell werden bei der Stadt im Kreisverwaltungsreferat für die Produkte standesamtliche Urkunden, Online-Abmeldung von KFZ-Zulassungen sowie Meldebescheinigungen Online-Zahlungsmöglichkeiten angeboten. Im Kulturreferat ist die Bezahlung der Jahres- und Leihgebühren der Bibliothek online möglich. Beim Sozialreferat sind für die Ferien- und Familienpässe Online-Zahlungsmöglichkeiten vorhanden.
Die Ausweitung dieses Angebotes auf diverse weitere Referate, Fachbereiche und Produkte ist derzeit in Planung. Zeitnah umgesetzt werden soll die Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten im Referat für Gesundheit und Umwelt die Beratung zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sowie die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) betreffend. Des Weiteren in Planung ist beim Sozialreferat eine Erweiterung beim Programm „SOWON – Soziales Wohnen online“.
Folgende Zahlungsvarianten können derzeit bei den o.g. Produkten genutzt werden: Kreditkartenzahlungen (VISA und Mastercard) sowie GIROPAY. Bei den standesamtlichen Urkunden, Online-Abmeldungen von KFZ-Zulassungen und den Jahres- sowie Leihgebühren der Bibliothek sind zusätzlich Online-Lastschriften möglich.
Als vierter Zahlweg ist aktuell Paydirekt in Planung.
Der Zahlweg Paypal wird derzeit nicht verfolgt.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.